Für 165 frisch gebackene Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) ist es geschafft: Sie haben ihre dreijährige Ausbildung erfolgreich beendet und werden offiziell von der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) freigesprochen. Zu dieser Veranstaltung sind interessierte Medienvertreter herzlich eingeladen.
Download der Pressemitteilung im PDF-Format:
http://www.4imediadownload.com/PM/LZAEKB/600_Freisprechung_050907.pdf
Termin: 12. September 2007, 15 Uhr
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Heinrich-Zille-Straße 120
03042 Cottbus
Während der zentralen Freisprechungsfeier erhalten die Praxismitarbeiter ihre Dokumente für den Berufsabschluss. Dabei werden 90 ZFA aus dem Potsdamer Raum und 40 aus Cottbus freigesprochen. Im Raum Frankfurt/Oder sind es 35 Auszubildende. Dr. Thomas Herzog, Vorstandsmitglied der LZÄKB und Verantwortlicher für das Referat Aus- und Fortbildung für ZFA in der Kammer, übergibt vor Ort die Zeugnisse: „Die Auszubildenden können sich glücklich schätzen, denn sie konnten in den vergangenen drei Jahren den Grundstein für einen anspruchsvollen Beruf legen. Die feierliche Freisprechung ist eine schöne Tradition“, erklärt der Zahnarzt aus Forst.
Am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen dagegen 110 neue Auszubildende zur/zum ZFA, die in diesem Jahr bis Ende August ihre Arbeit in einer Zahnarztpraxis begonnen haben. 63 davon lernen im Raum Potsdam, 22 in Cottbus und 25 in Frankfurt/Oder. „Erfahrungsgemäß werden bis zum Ende des Jahres aber noch eine Vielzahl an Verträgen mehr abgeschlossen“, ist sich Dr. Herzog mit Blick auf die vergangenen Ausbildungsjahre sicher.
Insgesamt werden derzeit im Land Brandenburg 459 junge Frauen und Männer zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten ausgebildet. Diese sind in knapp einem Drittel aller Zahnarztpraxen des Bundeslandes tätig - „beeindruckende Zahlen, die zeigen, was in den brandenburgischen Praxen geleistet wird“, betont das Vorstandsmitglied.
Hintergrund:
Im September 2003 konnte die Landeszahnärztekammer Brandenburg die erste Zahnmedizinische Fachangestellte des Landes Brandenburg freisprechen. Die neue Ausbildungsverordnung, welche die Berufsbezeichnung von Zahnarzthelferin in ZFA umwandelte, trat am 1. August 2001 in Kraft und kommt seitdem in allen Bundesländern zur Anwendung. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Hinweis:
Informationen zum Berufsbild der/des ZFA finden Sie auf www.lzkb.de, unter der Rubrik „Zahnmedizinische Fachangestellte“.