Unsere vierbeinigen Freunden mögen es wild: Am liebsten den ganzen Tag toben, rennen, die Nase in alle Richtungen strecken - da kann es beim Spieltrieb auch schon einmal zu einer Verletzung kommen. Was ist in einem solchen Fall zu tun? In der Regel folgt der Gang zum Tierarzt. Doch anders als beim Menschen bekommt Bellos Herrchen die Rechnung direkt präsentiert. Die Behandlung muss also aus eigener Tasche bezahlt werden. Und das kann in manchen Fällen teuer werden.
Informationen zur Hundekrankenversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundekrankenversicherung.html
Herrchen und Frauchen sind in den meisten Fällen über die Gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Sie bekommen keine Rechnung zu Gesicht, sondern ihr Arzt rechnet direkt mit der Kasse ab. Wie beschrieben, verhält es sich bei Hunden anders: Für eine Heilbehandlung oder sogar eine Operation muss man bei Bedarf tief in die Tasche greifen. Dieses Kostenrisiko lässt sich mit der Hundekrankenversicherung deutlich reduzieren.
Der Hund ist der beste Freund des Menschen, daher sollte er auch eine vernünftige medizinische Versorgung bekommen. Die Kosten können also mit der Hundekrankenversicherung gedeckt werden. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass im Krankheitsfall Herrchen oder Frauchen ihren Vierbeiner einfach aussetzen oder im Tierheim abgeben, da sie den Tierarzt nicht bezahlen können.
Seit einigen Jahren bieten namhafte Versicherer auch Gesundheitsschutz für den Vierbeiner an - eben die Hundekrankenversicherung. Neben dem Vorreiter AGILA auf diesem Gebiet sind vor allem die AXA, die Allianz und die Helvetia federführend. Alle Gesellschaften bieten umfangreiche Leistungen zum Wohl unseres liebsten Haustieres an.
In der Regel gibt es bei den Gesellschaften Begrenzungen beim Eintrittsalter. Bei der AGILA und der Allianz ist eine Hundekrankenversicherung je nach Rasse bis zum siebten Lebensjahr möglich, bei der Helvetia bis zum 15. Lebensjahr. Die AXA verzichtet auf ein Höchsteintrittsalter. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, bei der AXA sind es 30 Tage.
Die Behandlung bei Tierarzt selber und die dazugehörigen Medikamente werden in unterschiedlicher Höhe erstattet: Bei der AGILA werden bis zu 1.000 Euro jährlich erstattet (bei Unfall keine Begrenzung). Ebenfalls 1.000 Euro leistet die Allianz pro Versicherungsjahr. Die AXA leistet begrenzt pro Schadensfall mit einer Jahreshöchstleistung von 2.400 bzw. 3.600 Euro, je nach Tarif. Großzügig ist die Helvetia mit einer Leistung von 2.500 Euro bis 5.000 Euro.
Wichtiger Aspekt ist die Leistung bei Operation: Die Leistungen reichen von 600 Euro pro Eingriff bei der AXA bis zu 5.000 Euro bei der Helvetia. Die AXA hat bei chirurgischen Eingriffen keine Summenbegrenzung.
Bildquelle: Kim Deutsch, www.pixelio.de