Die Malteser Patientenverfügung unterstützt den Anwender dabei, den Geltungsbereich, die gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen, die gewünschte Umgebung für die letzten Lebenswochen und die Art des Umgangs mit der Patientenverfügung festzuhalten. Diese Angaben sind für den behandelnden Arzt ein wichtiger Anhaltspunkt, wenn sich der Patient nach Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern kann. Die Malteser Patientenverfügung bietet eine erklärende Anleitung, feststehende Antworten zum Ankreuzen und auch die Möglichkeit, individuelle Vorstellungen zu formulieren.
In der „Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten“ wird außerdem eine Vertrauensperson benannt, die im Sinne des Patienten Entscheidungen treffen soll über Aufnahme, Fortführung oder Abbruch der medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Patient nicht mehr dazu in der Lage ist. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, auch eine Betreuungsverfügung auszufüllen, in der ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter benannt werden kann.
Auch die MTG-Fachtagung Ethik im Gesundheitswesen am 16. und 17. November in Bad Honnef (www.malteser-tagung.de) beschäftigt sich in einem Workshop mit Vorausverfügungen wie Patientenverfügungen oder Organspendeausweisen: Sind sie Bringschuld des Patienten oder Holschuld der Einrichtungen?
Die Malteser Patientenverfügung kann bestellt werden unter der Adresse: MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH, Unternehmenskommunikation, Kalker Hauptstr. 22-24, 51103 Köln, Email: mtg@malteser.de. Zum Download steht sie im Internet: www.malteser-traegergesellschaft.de unter „Downloads“ bereit.