Herr Scherer besitzt einen stolzen Schimmel, den er im Stall von Herr Timm untergebracht hat. An normalen Wochentagen hat Herr Scherer keine Zeit, mit seinen Schimmel Colossos Ausritte zu unternehmen, aber am Wochenende nimmt sich Herr Scherer viel Zeit, um mit Colossos durch die Felder zu streifen. Am Freitagnachmittag kommt ihm Herr Timm schon entgegen. Am Vorabend hat Colossos sich im Stall gewälzt und dabei die Tränke in ihre Einzelteile zerlegt.
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Nach einem kurzen Gespräch erklärt sich Herr Scherer bereit, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Er setzt seine Pferdeversicherung von dem Vorfall in Kenntnis und bittet um die Regulierung des Schadens. Diese leistet nach kurzer Prüfung auch den entsprechenden Ersatz.
Eine Pferdeversicherung ist für Pferdehalter eigentlich unverzichtbar. Zwar ist die wie die Kfz-Versicherung keine Pflichtversicherung, aber der einzige Schutz, wenn es um die Regulierung von Schäden geht, die durch ein Pferd verursacht werden. Denn die private Haftpflichtversicherung bleibt in diesem Fall außen vor: Das Risiko als Pferdehalter gilt als Gefährdungshaftung und muss somit gesondert versichert werden.
Wesentlicher Bestandteil der Pferdeversicherung ist die Übernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese können in jeder Form auftreten, z. B. durch einen Pferdetritt, zerbissene Gegenstände oder durch die Flucht von der Weide in den Straßenverkehr. Einen Schaden kann also kein Pferdehalter völlig ausschließen. Letztendlich sorgt die Rechtssprechung auch dafür, dass bei einem Schaden der Pferdehalter verpflichtet ist, dem geschädigten Dritten den Schaden wieder gutzumachen, in der Regel mit einer Geldleistung.
Ohne Pferdeversicherung kann ein Schaden, wenn er denn hoch ausfällt, sogar die finanzielle Existenz bedrohen, da bei z. B. verletzten Personen hohe Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Wie schnell etwas passieren kann, zeigt der Fall von Herr Zimmer. Er war mit seinem Pferd unterwegs und wollte gerade das Tor des Reiterhofes passieren, da scheute sein Pferd auf und riss dabei einen abgestellten Motorroller um. Dabei wurde der Lack an der Längsseite erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Kosten für die Lackierung muss nun Herr Zimmer übernehmen, letztendlich gibt seine Pferdeversicherung den Ausschlag dafür, dass er den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.
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