liche Regelungen zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:
"Die Koalition hat mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes maßgebliche Regelungen zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Damit wird eine Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umgesetzt, die zu einer Eindämmung von Krankenhausinfektionen und den daraus resultierenden Todesfällen führen soll.
Leider ist es in Deutschland immer noch so, dass das Risiko an einer im Krankenhaus erworbenen Infektion zu sterben um ein vielfaches höher ist, als im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken. Bei Einhaltung der bekannten Hygieneregeln ließen sich aber viele Infektionen vermeiden. Es gibt daher gute Gründe, die gesetzlichen Vorgaben zu verbessern:
1. Jede zusätzliche Infektion bedeutet persönliches Leid für den Patienten und seine Angehörigen.
2. Der Anteil an resistenten Erregern ist in den zurückliegenden Jahren gestiegen und stagniert auf hohem Niveau. Für die Zukunft können wir eine weitere Zunahme nicht ausschließen. Die Ursachen der zunehmenden Resistenzentwicklung vieler Krankheitserreger liegen neben einem unterschiedlichen Hygienemanagement auch in einer unkritischen Antibiotika-Verabreichung.
3. Wir verzeichnen eine Zunahme an älteren Patientinnen und Patienten. Gerade in dieser Altersgruppe ist die Zahl der chronischen Grunderkrankungen, die das Auftreten von Infektionen begünstigen, besonders hoch.
4. Krankenhausinfektionen führen zu erheblichen Mehraufwendungen für die Solidargemeinschaft. Die Verlängerung der Krankenhausaufenthalte und höhere Kosten für die Behandlung begründen je nach Art der Infektion und klinischer Disziplin Mehrkosten von bis zu 10.000 Euro pro Patienten.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, dass wir für den Erhalt und die stete Verbesserung der Hygienesituation an unseren Krankenhäusern ein gemeinsames und zielgerichtetes Handeln brauchen. Denn den neuen Gefahren wie der weiteren Ausbreitung multiresistenter Erreger können wir nur gemeinsam Einhalt gebieten.
Die jetzt beschlossenen Regelungen sind eine gute Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen."
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage.
Kurz-URL: http://bit.ly/fD3gvP
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de