fit und munter - Als Laien-Ersthelfer zum Lebensretter werden

fit und munter

Als Laien-Ersthelfer zum Lebensretter werden

B·A·D begrüßt neue Empfehlung zur Reanimation: Automatisierte externe Defibrillation (AED) nun Bestandteil der Erste-Hilfe-Ausbildung
Wenn das Herz plötzlich aus dem Rhythmus kommt und viel schneller als normal schlägt, nicht mehr genügend Blut durch den Körper pumpt und so einen Sauerstoffmangel im Gehirn verursacht, ist der Betroffene auf schnelle Hilfe angewiesen. Schnelle Hilfe, wie sie Laien-Ersthelfer mit der automatisierten externen Defibrillation (AED) leisten können: Immer mehr solcher AED-Geräte sind in großen öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und Rathäusern, aber auch in Schulen und etwa Sportstadien zu finden. Und Laien-Ersthelfer, so die Mediziner des Bonner Unternehmens B
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  • D GmbH für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, werden ab sofort in der Laien-Defibrillation mittels AED geschult. In Kursen für Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Kursen werden die Teilnehmer einer Ende 2010 vom European Resuscitation Council (ERC) herausgegebenen Empfehlung entsprechend mit der Laien-Defibrillation vertraut gemacht.

    Zu rund 80 Prozent ist ein so genanntes Kammerflimmern der Auslöser eines Herz-Kreislauf-Stillstandes. Durch die mangelnde Sauerstoffversorgung des Gehirns drohen dem Patienten schnell irreversible Hirnschäden oder gar der Tod. Zu den Aufgaben des Laien-Ersthelfers gehören nach den Worten der Experten der B
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  • D GmbH neben dem Notruf mit der Meldung "Herzstillstand" die Laien-Reanimation und die Defibrillation mittels AED. Denn durch die Reanimation mittels Herzdruckmassage und Beatmung werde zwar die Pumpenfunktion des Herzens weitgehend ersetzt, das Kammerflimmern jedoch bleibt unbehandelt: Mit einer frühestmöglichen Defibrillation hingegen wird versucht, die normale Herzaktivität mit Hilfe von Stromstößen wieder herzustellen.

    Automatisierte externe Defibrillationsgeräte stehen zunehmend auch in Firmen und Betrieben zur Verfügung. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen Grundstamm von fünf bis zehn Prozent an Ersthelfern im Betrieb vorzuhalten. Sie müssen, so die B
  • A
  • D, an mindestens einem Erste-Hilfe-Training mit acht Unterrichtseinheiten pro Jahr teilnehmen. Wenn der jährliche Turnus nicht eingehalten werden konnte, ist für Ersthelfer der Besuch eines kompletten Erste-Hilfe-Kurses mit 16 Unterrichtseinheiten verpflichtend.

    Diese Presseinfo finden Sie auch unter www.bad-gmbh.de

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