Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder notwendig? Im Regelfall werden die meisten Leistungen, wie z. B. für die Zahnbehandlung oder auch der Zahnersatz von der Gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es im Bereich der Kieferorthopädie eine gravierende Deckungslücke. Denn: Die Gesetzliche Krankenversicherung leistet erst ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung. Hier bieten Zahnzusatzversicherungen ergänzenden Schutz an. Im Wesentlichen sind das die ARAG und die Schweizer CSS.
Beide Gesellschaften bieten Zahnzusatzversicherungen an mit einer unterschiedlichen Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie, diese variiert bis zu 80 Prozent Abdeckung ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Die Einstufung der Kiefer- und Zahnfehlstellung wird in fünf KIG-Stufen vorgenommen. In den KIG-Stufen 1 und 2 leistet die GKV nicht; in einer Studie in Hessen wurde festgestellt, dass bereits 60 Prozent der 10-jährigen Kinder eine Fehlstellung gemäß der Stufen 1 und 2 haben. Leistungen werden von der GKV erst ab dem 3. Grad erbracht.
Durch die lange Behandlungsdauer, die sich über mehrere Jahre erstreckt, fallen immer wieder neue Kosten an. Ohne Beteiligung der gesetzlichen Kassen müssen diese in voller Höhe selber getragen werden. Im Laufe der Zeit wachsen die Kosten auf 4.000 Euro oder auch mehr, je nachdem wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.
Es ist sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung mit der Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie bereits im Kindergartenalter abzuschließen. Im Regelfall zeigt sich in den ersten Jahren im Kindergarten die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung. Einige Gesellschaften haben eine Wartezeit von bis zu zwei Jahren für die volle Erstattung, so wäre gewährleistet, dass ein Kind im Alter von acht bis zehn Jahren auch den umfangreichen Versicherungsschutz genießt.
Die Zahnzusatzversicherungen der obigen Gesellschaften haben zum Teil erhebliche Unterscheidungsmerkmale bei der Erstattung:
- Die Wartezeit bis zur vollen Erstattung beträgt bis zu zwei Jahre
- Die prozentuale Erstattungshöhe liegt bei bis 80 Prozent
- Die Beiträge liegen bei einem fünfjährigen Kind zwischen 4,23 Euro und 17,34 Euro
- Der Beitrag kann sich während der Vertragslaufzeit dem Lebensalter des Kindes anpassen
- Je nach Tarif werden noch Zusatzleistungen erbracht, auch wenn die GKV die Kosten übernimmt
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