Wesentliche Verbesserungen für pflegende Angehörige
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Erwin Rüddel:
"Der Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit bringt wesentliche Verbesserungen für pflegende Angehörige, die wir ausdrücklich begrüßen und unterstützen. Das Gesetz ermöglicht es Menschen, sich bei einem Pflegefall Zeit für Verantwortung zu nehmen und dennoch im Beruf zu bleiben.
Ein Modell ? ähnlich der Altersteilzeit ? sorgt in der Pflegephase dafür, dass die Pflegenden trotzt Reduzierung ihrer Arbeitszeit keine großen finanziellen Einbußen hinnehmen müssen: Die materielle Existenzgrundlage bleibt erhalten. Die reduzierten Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit werden durch die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen und verhindern Einbußen bei den Rentenanwartschaften. Altersarmut, die heute oftmals Folge einer Pflegeauszeit ist, wird vermieden.
Bis zum Jahr 2013 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen von jetzt 2,3 Millionen auf mindestens 3,5 Millionen Menschen erhöhen. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, in häuslicher Umgebung von Angehörigen gepflegt zu werden. Daher kommt der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf den Wünschen sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden entgegen und ist somit ein Meilenstein auf dem Weg, das große Thema der bedarfsgerechten Pflege in einer rasch alternden Gesellschaft zu bewältigen."
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