Als Pferdehalter weiß man es am besten: Kleine Schäden können sich überall und zu jeder Zeit ereignen. Schließlich sind Pferde vom Wesen her Wildtiere und haben einen ausgeprägten Fluchtinstinkt und Bewegungsdrang. Um sich vor Schadensersatzforderungen zu schützen, bauen kluge Pferdehalter mit der Pferdehaftpflicht vor. Schließlich besteht durch den Geschädigten ein rechtlicher Anspruch auf Wiedergutmachung.
Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html
Lea Wolk hat ein Pony, das sich mit anderen Artgenossen auf einer Koppel befindet. Ihr Pony tobt mit den anderen Tieren umher, hier und da kommt es mal zu einem Tritt oder zu einem Biss. Bei dem Spiel ist es nicht geblieben: Dem Pony von Lea Wolk ist die Satteldecke eines anderen Ponys zum Opfer gefallen. Der Schaden liegt bei 159 Euro, die Decke war gerade neu beschafft worden. Den Schaden hat Lea Wolk über ihre Pferdehaftpflicht abgewickelt.
Wie schnell es zu einem Schaden kommen kann, musste auch Brigitte Reinberg feststellen. Sie wollte nur mit ihrem Pferd vorbei am Anbindeplatz zur Koppel laufen. Auf der Höhe des Anbindeplatzes, wo sich mehrere Pferde befanden, hat die Stute von Frau Reinberg plötzlich und ohne Grund ausgetreten und ein anderes Tier verletzt. Der Tierarzt wurde gerufen, um sich die Verletzungen anzusehen. Er diagnostizierte eine Risswunde am Ellenbogenhöcker und eine tiefe Schürfwunde am Fesselgelenk. Die Kosten für die Heilbehandlung lagen bei rund 700 Euro - auch hier übernimmt die Pferdehaftpflicht die Schadensregulierung.
Ähnlich ging es auch Nicole Scholaski mit ihrer Stute. Diese hat beim Führen zum Putzplatz ein entgegenkommendes Pferd, das ebenfalls geführt wurde, getreten und dabei erheblich verletzt. Hier musste das getretene Pferd sogar zum Tierarzt gebracht werden. Eine aufwendige Heilbehandlung war die Folge, die deutlich über 1.000 Euro betragen hat. Auch in diesem Fall ist die Pferdehaftpflicht bei der Übernahme der Kosten eingesprungen.
Diese kleinen Fälle zeigen, wie schnell sich ein Schaden oder auch ein Unfall ereignen kann. Ohne Schutz durch die Pferdehaftpflicht muss man als Halter eines Pferdes einen Schaden komplett aus eigener Tasche bezahlen. Das kann in den genannten Beispielen gerade noch gut gehen, kommt es aber zu einer schwereren Verletzung eines Pferdes mit einer über Wochen andauernden Heilbehandlung, wird es finanziell sehr eng. Die private Existenz kann auf dem Spiel stehen. Entziehen kann man sich der Schadensersatzforderung nicht, denn das Bürgerliche Gesetzbuch nimmt den Pferdehalter ganz klar in die Pflicht.
Dramatisch kann es auch zugehen, wenn durch das Pferd ein Mensch verletzt wird. Blaue Flecken sind sicherlich nicht tragisch, aber ein Knochenbruch wird schon zu einer teuren Angelegenheit: Schadensersatz, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall - das kann alles auf den Pferdehalter zukommen. Jetzt besteht ohne Pferdehaftpflicht kaum die Möglichkeit, diese Kosten allein zu schultern: Jahrelange Forderungen werden die Folge sein und an der eigenen Existenz nagen.
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