Zahnzusatzversicherung zahlt Mehrkosten für Endodontie meist vollständig und erhöht damit
die Erfolgswahrscheinlichkeit auf über 90 % - alte ZZV-Tarife, die vor 2007 abgeschlossen
wurden, leisten hierfür regelmäßig nicht!“
Der Experte für Zahnzusatzversicherungen Hans Waizmann rät: „Eine moderne
Zahnzusatzversicherung zahlt Mehrkosten für Endodontie meist vollständig und erhöht
damit die Erfolgswahrscheinlichkeit auf über 90 % - alte ZZV-Tarife, die vor 2007
abgeschlossen wurden, leisten hierfür regelmäßig nicht!“
Zahnerhalt hat seit jeher in der Zahnmedizin höchste Priorität. Oftmals ist dies aber nur
durch eine Wurzel(kanal)behandlung möglich, wobei aber auch diese keine Garantie für
dauerhaften Erhalt eines erkrankten Zahns ist. Zumal, wenn er nach den Richtlinien der
gesetzlichen Krankenversicherung therapiert wird: Die Erfolgsquote liegt in diesem Fall
bei unter 50 %. Jedoch kann die Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolges auf über 90
% gesteigert werden, indem moderne Behandlungstechniken angewandt und
hochwertige Materialien eingesetzt werden. Der Haken: Die dabei entstehenden
Mehrkosten können schnell 750 € betragen, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht übernommen werden. Diese leistet ohnehin nur dann für eine
Wurzelbehandlung, wenn der Zahn bis bzw. bis nahe an die an die Wurzelspitze
behandelt werden kann. Sofern die Wurzelspitze nicht mehr erreichbar, entzündet, oder
der
Knochen zu mehr als 2/3 abgebaut ist, leistet die Kasse für einen Erhaltungsversuch des
Zahns nicht. Im Falle von Molaren (Backenzähnen) ist eine endodontische Behandlung
ohnehin nur dann angezeigt, wenn damit
entweder die Existenz einer geschlossenen Zahnreihe gesichert werden kann,
eine einseitige Freiendsituation (alle Backenzähne einer Kieferhälfte fehlen) vermieden
wird oder
der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz (durch Wurzelbehandlung eines
Brückenankerzahns) möglich wird.
Andernfalls, so die Richtlinie der GKV, übernimmt die Kasse die Kosten einer
Wurzelbehandlung nicht und der Zahn ist zu entfernen. Wird trotzdem eine Behandlung
des Zahns gewünscht, ist dies reine Privatleistung, die bei einem Backenzahn mit 3
Wurzelkanälen 500 - 1000 € kosten kann.
„Da es sich bei einer Wurzelbehandlung um eine zahnerhaltende Maßnahme handelt, ist
eine Erstattung seitens der Zahnzusatzversicherung aber auch nicht selbstverständlich“
warnt der Experte für Zahnzusatzversicherungen Hans Waizmann: „Die Tarife von 99 %
aller Kassenpatienten, die Ihre ZZV vor 2007 abgeschlossen wurden, erstatten eine
solche Therapie nicht, sie sehen in der Regel nur eine Erstattung für Zahnersatz vor. Ein
Versicherungswechsel ist daher dringend zu empfehlen.“
Denn inzwischen hat am Markt der Zahnzusatzversicherungen ein regelrechter
Paradigmenwechsel stattgefunden:
1. Das Leistungsspektrum moderner Zahnzusatzversicherungen umfasst sowohl
Zahnersatz, aber auch Zahnbehandlungen zum Zahnerhalt und zahnmedizinische
Prophylaxe.
2. Das Leistungsniveau ist enorm: Erstattungen zwischen 80 und 100 % sind mittlerweile
Standard. Dieses hohe Leistungsniveau von ZZVen kann man sehr gut mit 1 Blick auf der
stets aktuellen WaizmannTabelle (www.waizmanntabelle.de) ersehen.
Wenn Sie bereits im Besitz einer Zahnzusatzversicherung sind sollten Sie daher dringend
anhand der WaizmannTabelle überprüfen, ob Ihr Tarif zur neuen Generation (inkl.
Zahnerhalt und Prophylaxe) gehört, oder veraltet ist. Die Waizmanntabelle ist der
bundesweit umfangreichste ZZV-Tarifvergleich mit über 130 Tarifen. Sie macht dank
dem objektiven ZZV-Benchmark „WaizmannWert“ die Leistungsstärke jedes Tarifs
erstmalig transparent.
Die Wahrscheinlichkeit, einen leistungsstärkeren oder bei gleicher Leistung billigeren
Tarif zu finden, liegt bei 99%. Der Online-Rechner auf www.hanswaizmann.de hilft
Ihnen, den für Sie individuell besten und auch garantiert abschließbaren Zahnzusatztarif
(egal, ob bei Tarifwechsel oder Neuabschluss) zu finden.