fit und munter - Sozialminister Schneider: Neue Faxnummer erleichtert Gehörlosen den Weg zum ärzt

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Sozialminister Schneider: Neue Faxnummer erleichtert Gehörlosen den Weg zum ärzt

Sozialminister Schneider: Neue Faxnummer erleichtert Gehörlosen den Weg zum ärztlichen Notdienst in Nordrhein-Westfalen



ztliche Notdienst-Faxnummer für gehörlose Menschen

Düsseldorf, 23.03.2011
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Gehörlose und schwer hörgeschädigte Menschen in Nordrhein-Westfalen können jetzt über eine landesweite Faxnummer Kontakt zum Notdienst der niedergelassenen Ärzte aufnehmen. Dieser steht in den Nachtstunden und am Wochenende bereit, wenn die Arztpraxen geschlossen sind. Mit einem im Internet abrufbaren Fax-Formblatt können Patienten ihr Anliegen unter der 0203 ? 57 06 444 direkt an die Arztruf-Zentrale übermitteln und erhalten umgehend Auskunft und Unterstützung.
Sozialminister Guntram Schneider begrüßte heute (23. März 2011), dass die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Anregung des NRW-Sozialministeriums ein einheitliches Verfahren für ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt haben: "Gehörlose oder schwer hörgeschädigte Menschen können nicht einfach zum Telefonhörer greifen und beim Notdienst der niedergelassenen Ärzte anrufen. Hier kann die neue Notdienst-Faxnummer den schnellen Weg zum diensthabenden Arzt erleichtern."
Minister Schneider rät deshalb hörgeschädigten Menschen in NRW, die Faxvorlage sicherheitshalber schon einmal vorzubereiten und gut erreichbar aufzubewahren, damit sie im Ernstfall schnell zur Hand ist. Die Faxvorlage steht auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (www.kvno.de) und Westfalen-Lippe (www.kvwl.de) zum Download zur Verfügung und liegt auch in den Praxen der HNO-Ärzte bereit.
In Nordrhein-Westfalen leben rund 55.000 hörgeschädigte Menschen. Davon sind etwa 11.000 gehörlos. Die neue landeseinheitliche Notdienst-Faxnummer ist für diese Menschen ein großer Fortschritt, denn bislang gab es in den Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedliche und im Ernstfall unübersichtliche Regelungen.


Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
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