Schätzungen zufolge werden in Deutschland knapp 2 Millionen Menschen am Arbeitsplatz von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt. Der volkswirtschaftliche Schaden durch die daraus resultierenden Fehlzeiten und Frühverrentung beläuft sich auf über 50 Milliarden Euro.
Mobbing hat viele Ursachen: der Leistungs- und Konkurrenzdruck im Beruf wächst und schafft ein spannungs- und konfliktbeladenes Arbeitsklima. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und allgegenwärtigen Sparmaßnahmen lassen sich Arbeitnehmer/innen einiges gefallen um nur nicht ihren Job zu gefährden.
Ein Anti-Mobbing-Gesetz, wie z. B. in Schweden und Frankreich, gibt es Deutschland bislang nicht. Rechtlich wehren kann man sich jedoch gegen Mobbing allemal , denn auch in Deutschland ist dieses Verhalten strafbar. Unter Umständen ist es z.B. möglich die mobbende(n) Person(en) wegen Verleumdung, Beleidigung, übler Nachrede oder Körperverletzung strafrechtlich zu belangen.
Aufgerufen sind hier natürlich zuvorderst Arbeitgeber die lt. Arbeitsschutzgesetzt dazu verpflichtet sind gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren bzw. zu beseitigen. Auch Betriebsräte sollten kompetente und engagierte Anlaufstellen für Mobbing-opfer sein und deutliche Worte gegenüber den Tätern finden.
Mobbing-opfer finden in Ratgebern oder Fachliteratur sicher eine erste Hilfe, denn sie zeigen Strategien auf um Mobbingangriffe zu erkennen und Möglichkeiten um auf sie zu reagieren. Langfristig bieten in jedem Fall eine der vielen Selbsthilfegruppen kompetente Hilfe für Mobbing-opfer.