Dort sprach sie mit pflegenden Angehörigen. "Das Angebot der Tagespflege ist für mich ein Segen", sagte Frau Steins, die selbstständig ist. "Ich bin nur am Organisieren." Alles drehe sich um den Pflegebedürftigen. Die Stunden, die ihr wesentlich älterer Ehemann in der Tagesstätte verbringe, täten ihm gut und entlasteten sie. So könne sie weiter arbeiten, habe aber auch Zeit, um sich beispielsweise mit ihren Freundinnen zum Laufen zu treffen. Der Sport ist für Frau Steins ein wichtiger Ausgleich.
"Wer pflegt, muss sich pflegen", bestätigt die Psychologin Christa Klemm. Sie wird zu diesem Thema im August einen Vortrag in der Angehörigen-Akademie halten.
"Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit. Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu nehmen ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik gemeinsam angehen müssen", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Nach dem Gesetzentwurf könnte ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit künftig zwei Jahre lang halbieren, um seinen pflegebedürftigen Angehörigen zu unterstützen. Während dieser Zeit stünden ihm 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens zu. Den Gehaltsvorschuss trägt der Beschäftigte später ab, indem er für seine volle Stelle danach so lange nur 75 Prozent des Gehalts bekommt, bis die Differenz wieder ausgeglichen ist. Rentenansprüche sollen etwa auf dem Niveau der bisherigen Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben.
Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,38 Millionen Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden mehr als 1,6 Millionen zu Hause durch Angehörige und ambulante Dienste versorgt.