Dank der Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsländern ist es jeder Privatperson ab Mai 2011 gestattet, polnische Pflegekräfte in Eigenverantwortung für die Pflege von Angehörigen einzustellen. Jedoch können die gesetzlichen Erwartungen und Regelungen den privaten Arbeitgeber schnell überrollen, wie die Steuerberatungsgesellschaft e-tax consulting aus Düsseldorf und das Pflege-Institut.de informieren.
Demnach obliegen den privaten Arbeitgebern alle Pflichten eines gewöhnlichen Arbeitgebers. Dazu gehören nicht nur die Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen, sondern auch versicherungs- und sozialversicherungsrelevante Pflichten. Auch Arbeitnehmerschutzbestimmungen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaubsanspruch sind zu berücksichtigen.
Womit private Arbeitgeber von polnischen Pflegekräften rechnen müssen, zeigt Dorota Weindl, Inhaberin des Pflege-Institut.de (http://www.pflege-institut.de) beispielhaft auf:
"Um eine Rundum-Versorgung von Angehörigen zu gewährleisten, ist dringend darauf zu achten, dass im Fall von Krankheit oder Urlaub der Pflegekraft aus Polen eine Ersatzpflegekraft beschafft werden muss. Dieser ist dann selbstverständlich ein separater Arbeitsvertrag zu gewähren mit allen daraus resultierenden Pflichten. Zusätzlich müssen die Arbeitgeber polnischer Pflegekräfte erkrankten oder im Urlaub befindlichen Angestellten den Arbeitslohn fortzahlen und Unterkunft sowie Verpflegung bereitstellten."
Besondere Risiken für den Arbeitgeber sind auch in Berufsunfällen zu finden. "Kommt es zu einer Verletzung des Arbeitnehmers aufgrund einer Tätigkeit, die zum Beispiel nur von einer zugelassenen Pflegekraft hätte erbracht werden dürfen, können durchaus arbeitsrechtliche Prozesse auf den Arbeitgeber zukommen", so Dorota Weindl vom Pflege-Institut.de.
Finanziellen Aufwand bei Direkt-Beschäftigung polnischer Pflegekräfte nicht unterschätzen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft: die finanziellen Spielräume bei der Direktbeschäftigung einer polnischen Pflegekraft werden bei allen Abgaben für den Arbeitgeber recht klein.
Ewelina Struzyna, Steuerberaterin bei e-tax consulting aus Düsseldorf (http://www.etax-consulting.com), rechnet hierzu ein Beispiel der Gehaltsabrechnung vor: "Möchten private Arbeitgeber von polnischen Pflegekräften einen Bruttolohn von 1650,- Euro zahlen, kommen bei Berücksichtigung von Steuerklasse I und einem durchschnittlichen Krankenversicherungssatz von 14,6 % unter dem Strich Lohnkosten von ca. 2100 Euro auf den Arbeitgeber zu. Und da sind Beiträge für Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft noch nicht enthalten."
Minimierung von Risiko und Pflichten durch den Einsatz professioneller Pflegeagenturen
Wer sich für den Einsatz von Pflegekräften aus Polen interessiert, sollte also Pflichten und Risiken bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Eine deutliche Minimierung von Risiken kann mit der Unterstützung durch eine professionelle Pflegeagentur wie dem Pflege-Institut.de erreicht werden. Dieses agiert als Vermittler von geprüften polnischen Firmen, die ausgebildete Pflegekräfte privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung stellen. So ist die gewünschte kontinuierliche und professionelle Betreuung von pflegebedürftigen Angehörige durch Pflegekräfte aus Polen gewährleistet.
Weitere Informationen rund um den Einsatz von Pflegekräften aus Polen, die 24-Stunden Betreuung von Angehörigen und die Vorteile eines professionellen Pflegeinstitutes sind telefonisch (Tel. 08531-910564) beim Pflege-Institut.de erhältlich oder auf der Website http://www.pflege-institut.de.