In Deutschland gibt es rund 5 Mio. Hunde. Die meisten befinden sich in familiärer Obhut und genießen den Status eines Familienmitgliedes. Das ist Grund genug für die meisten Hundehalter, ihrem Vierbeiner auch etwas Gutes zu tun. Im Rahmen einer Hundeversicherung kann man den treuen Freund im Krankheitsfall absichern oder sich gegen Schadensersatzforderungen schützen, wenn es Bello mal zu wild getrieben hat.
Informationen zur Hundeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung.html
Einem Hund kann es schnell mal schlecht gehen. Erkrankungen sind wie beim Menschen keine Seltenheit. Anders als der Mensch, der in der Regel krankenversichert ist, muss für den geliebten Vierbeiner beim Tierarztbesuch in die eigene Tasche gegriffen werden. Nicht selten können die Kosten im vierstelligen Bereich liegen, vor allem wenn es zu einem chirurgischen Eingriff kommt.
Im Rahmen der Hundeversicherung kann Bello natürlich krankenversichert werden, um das Kostenrisiko beim Tierarzt zu minimieren. Schließlich sorgt schon das Verschlucken eines kleinen Kinderspielzeuges für einen Darmverschluss, der operativ behandelt werden muss. Vielfach besteht für Bello aber keine Hundeversicherung. Die Folge ist, dass der Vierbeiner im Krankheitsfall in ein Tierheim abgegeben wird, weil sich Herrchen oder Frauchen die Behandlung nicht leisten können. Oder der Hund befindet sich in einem desolaten Gesundheitszustand, was auch für den treuen Freund des Menschen eine Qual sein kann.
Nicht nur gegen das Kostenrisiko beim Tierarzt kann man sich absichern, sondern auch gegen Schadensersatzforderungen, wenn Bello mal zugebissen hat. Die Hundehaftpflichtversicherung ist einer der wichtigsten Bestandteile der Hundeversicherung. Denn wenn der eigene Hund mal zubeißt, im Spieltrieb Gegenstände beschädigt oder Nachbars Rosenbeet auf der Suche nach einem Versteck für Knochen umgräbt, muss Herrchen auch für die Schäden geradestehen. Eine normale Privathaftpflichtversicherung reicht beileibe nicht aus, hier wird das Risiko von Schäden durch Hunde oder Pferde völlig ausgeschlossen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch verweist außerdem auf die Haftung des Tierhalters im Schadensfall. Kommt es zu einem Malheur, egal in welcher Art und Weise, muss Herrchen als Schadensersatz bezahlen. Da ist eine zerrissene Jacke vielleicht noch verträglich. Aber sobald ein Personenschaden verursacht wird, werden die Schadensersatzforderungen auf ein Maß steigen, dass man nicht eben mal aus der eigenen Tasche bezahlen kann. Dabei handelt es sich nicht unbedingt immer um den Hundebiss. Sogar die subjektive Wahrnehmung einer Bedrohung für einen Dritten kann zu einem Schaden führen, etwa wenn ein Hund einen vorbeifahrenden Radfahrer anbellt und dieser vor Schreck stürzt und sich Verletzungen dabei zuzieht.
Der Schutz der Hundeversicherung ist also für jeden Hundefreund unverzichtbar, will man im Krankheitsfall oder bei einem Schaden nicht jeden Cent aus eigener Tasche bezahlen. Die Konsequenzen sind im schlimmsten Fall bei Krankheit die Abgabe des geliebten Freundes oder im Schadensfall die Vernichtung der eigenen wirtschaftlichen Existenz.
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