Tausende Familien in Deutschland sind auf Pflege- und Betreuungskräfte angewiesen. Dass diese Kräfte nicht aus dem Hochlohnland Deutschland kommen können, versteht sich fast von selbst. Der Bundesverband der Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung in der 24 Stunden Betreuung http://www.bhsb.de ist der größte europäische Branchenverband. Er kämpft seit Jahren gegen die unmenschliche Rechtsunsicherheit im Bereich der Seniorenbetreuung, die sowohl die Betreuerinnen als auch die vom Betreuungsbedarf betroffenen Familien enorm belastet und in die Illegalität drängt. Einer der engagiertesten Sprecher des BHSB ist Werner Tigges, erster Vorsitzender des Verbandes. Seine Aussage trifft den Kern: "Die Betreuung und Pflege der eigenen Angehörigen darf nicht kriminalisiert werden."
Betroffen von der mangelnden bedarfsorienterten gesetzlichen Regelung sind beide Seiten. Sowohl die Familien, die dringend kurzfristig machbare und bezahlbare Lösungen suchen, als auch die Betreuungskräfte, die einen abgesicherten und versicherten Arbeitsplatz verdienen, der wesentlich zur Ernährung ihrer eigenen Familien beiträgt. Tigges: "beide Seiten leiden unter der Untätigkeit der Politik, die seit Jahren wegsieht." Wie eine legale Beschäftigung dieser fleißigen und unersetzlichen Kräfte aussehen soll, das weiß die zuständige Sozial- und Familienministerin noch immer nicht. Die von den Behörden bevorzugte Lösung der Beschäftigung über das speziell eigerichtete Arbeitsgenehmigungsverfahren der ZAV wurde in den letzten Jahren von gerade einmal ca. 2000 Familien in ganz Deutschland genutzt - bei einer auf weit über 100.000 geschätzten Zahl osteuropäischer Kräfte gerade mal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Dabei fällt das Verfahren mit dem langen bürokratischen Vorlauf jetzt ab Mai für Arbeitnehmer aus den "alten" EU-Beitrittsstaaten weg. Sie können also direkt bei den Familien eingestellt werden. Also alle Probleme gelöst? "Ich wäre froh, aber ich glaube nicht recht daran." sagt Gero Gericke, stv. BHSB-Vorsitzender, der seit drei Jahren für viele Familien den größten Teil der Bürokratie übernimmt. "Das Problem ist der Arbeitgeberstatus an sich: Wenn der oder die nahe Angehörige nach einer Operation in wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen wird und eine Betreuung organisiert werden muss, sind die meisten überfordert, sich plötzlich unter Druck mit Fragen wie Arbeitnehmerabgaben und Lohnabrechnung zu befassen."
Die derzeitigen Beschäftigungsmodelle für Haushaltshilfen und Betreuungskräfte in der Übersicht:
1.) Endsendemodell:
Vorteile:
rechtlich relativ sicher / Risiko liegt beim Arbeitgeber im Herkunftsland / Arbeitsvertrag im Heimatland und daher sehr komfortable Lösung für die Betreuungskraft und Familie, die nur an eine Stelle zahlt und nur einen Vertragspartner hat / Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Rentenversicherung der Pflegekraft gegenüber Arbeitgeber im Herkunftsland
Nachteile:
Im Verhältnis zu den Gesamtkosten geringste Netto-Auszahlung für Kraft
2.) Gewerbemodell:
Vorteile:
Günstigste Gesamtkosten für Familie bei in Abhängigkeit von der Versicherung meist höchstem Netto-Verdienst für die Kraft;
Nachteile:
hohes Rechtsrisiko wegen Scheinselbstständigkeit / Kosten und Risiken tragen die Betreuungskraft und die Familie / die Familie wird Arbeitgeber im Falle einer festgestellten Scheinselbstständigkeit / Für echte Selbstständigkeit muss die Kraft mehrere Auftraggeber haben und eigenständig auf dem Markt auftreten / Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede polnisches / deutsches Gewerbe.
3.) Arbeitgebermodell (auch nach Mai 2011):
Vorteil:
rechtlich sicher, bei bekannten Kräften und voraussichtlich längerfristiger Zusammenarbeit sozialversicherungsrechtlich klar
Nachteile:
Preislich vergleichbar mit dem Entsendemodell, aber hoher bürokratischer Aufwand für die Familien / Zusatzkosten durch Arbeitgeberpflichten / Risiko liegt bei der Familie inkl. aller Arbeitgeberrisiken / ggf. das Problem der Versteuerung und Sozialversicherung geldwerter Leistung (Kost und Logis - für viele Familien dann unbezahlbar) / Urlaubsanspruch / Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Das sind sehr viele Nachteile, für die es immer noch keine klaren Lösungen gibt. Eines ist jedoch sicher, die Politik muss endlich handeln! Vor allem brauchen wir eine unbürokratische, legale und bezahlbare Lösung!
Wem das Schicksal unserer Alten, Kranken und Pflegebedürftigen ein Anliegen ist, der sollte ein Zeichen setzen. Setzen Sie bitte Ihre Unterschrift auf unser Pflegemanifest unter http://www.weti.de/presse/infos/pflege-manifest.html
Pressekontakt:
Werner Tigges
info@bhsb.de
http://www.bhsb.de/
Telefon: 05251-8781102