Pferde fühlen sich in Gesellschaft recht wohl. Es wäre nicht gut, wenn ein Pferd auf Dauer immer getrennt von seinen Artgenossen untergebracht wird. Daher verbringen die Vierbeiner viel gemeinsame Zeit auf der Koppel, auf der Weide oder beim Ausritt. Doch kleine Streitereien können untereinander für Blessuren sorgen. In manchen Fällen muss sogar der Tierarzt her. Wer kommt für die Kosten auf? Grundsätzlich immer der Pferdehalter, dessen Pferd dem anderen Tier eine Verletzung zugefügt hat.
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Um sich als Pferdehalter von den Schadensersatzansprüchen zu schützen, benötigt man zwingend eine Pferdehaftpflichtversicherung. Denn nicht selten gehen Begegnungen zwischen Pferden mit Tritten oder Bissen einher. Diese Erfahrung musste auch Günter Berger machen, dessen Pferd zusammen mit einer anderen Stute auf einer Weide untergebracht war. Eine Reiterin, die ihr Pferd selber gerade auf die Weide führen wollte, hat beobachtet, dass das Pferd von Günter Berger die Stute mehrfach getreten hat. Nachdem ein Tierarzt hinzugezogen werden musste, konnte die Verletzung behandelt werden. Zudem bedarf es einer weiteren Nachsorge durch den Tierarzt.
Die Kostenrechnung für die Heilbehandlung muss natürlich zunächst der Halter der betroffenen Stute bezahlen. Da aber das Pferd von Herrn Berger für die Verletzung verantwortlich zu machen ist, kann der Pferdehalter auch seine Kosten gegenüber Horst Berger geltend machen. In diesem Fall kommt die Pferdehaftpflichtversicherung nachrangig für die Kosten der Heilbehandlung auf.
Ähnlich ging es auch Vanessa Sommer mit ihrem Hengst Jonathan. Bei einem Ausritt auf einem Feldweg ritt sie neben ihrer Bekannten Tanja Heuberg und deren Pferd Ramon. Unterwegs kam ihnen in langsamer Fahrt ein landwirtschaftliches Fahrzeug entgegen, das auch in angemessener Weise auf den rechten Fahrbahnrand ausgewichen ist. Doch trotzdem erschreckte sich Jonathan so sehr, dass er sich aufbäumte und dabei das Pferd von Frau Heuberg verletzte. Auf dem Rückweg stellten beide Reiterinnen fest, dass Ramon begann zu lahmen.
Der herbeigerufene Tierarzt stellte schwere Verletzung an den Hinterläufen fest, mittlerweile im Stall angekommen, konnte sich Ramon kaum noch fortbewegen. Daher wurde im Laufe der Behandlung ein Aufenthalt in der Tierklinik unausweichlich. Die Kosten für die Heilbehandlung musste zunächst Tanja Heuberg übernehmen, aber sie hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber ihren Bekannten Vanessa Sommer. Ihr Pferd hat Ramon die Verletzung zugefügt, daher ist Vanessa Sommer nach der Rechtsprechung auf für die entstandenen Kosten haftbar zu machen. Das wird sie, sofern vorhanden, auch über ihre Pferdehaftpflichtversicherung abwickeln.
In manchen Fällen gehen Pferdehalter sehr sorglos mit dem Versicherungsschutz um. Denn nach weitläufiger Meinung sind Pferde schließlich friedfertige Tiere. Dieses ist nicht immer der Fall. Da Pferde vom Wesen her zu den Fluchttieren gehören, sind sie auch sehr schreckhaft. Bereits für uns Menschen subjektiv empfundene Kleinigkeiten können Pferde in Panik versetzen. Und dann gibt es nur noch schwer ein Halten. Daher ist die Pferdehaftpflichtversicherung der wichtigste Schutz rund um das Hobby Reiten.
Bildquelle: Günter Havlena, www.pixelio.de