Berlin, 18. April 2011 ? Aus Anlass des heutigen 5. Europäischen Patientenrechtstages haben sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit aktuellen Fragen zu Patientenrechten in Deutschland und Europa beschäftigt. Aus ihrer Sicht ergeben sich aus den europäischen Vorgaben wichtige Punkte, die auch für die deutsche Politik, z. B. bei der Schaffung eines neuen Patientenrechtegesetzes, von Bedeutung sind.
DGVP: EU-Studie weist auf deutliche Mängel in Krankenhäusern hin
DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus wies auf die mangelnde Umsetzung praktischer Patientenrechte im Alltag der Patienten in Europa hin. Als Gründungsmitglied der Europäischen Charta für Patientenrechte und Partnerorganisation des Active Citizenship Network stellte die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. das Endergebnis einer europaweiten Studie vor. Befragt wurden Patienten- und Bürgerinitiativen in 21 EU-Mitgliedstaaten zur tatsächlichen Umsetzung der in der Europäischen Charta verankerten Patientenrechte in großen Krankenhäusern.
Im Ergebnis zeigt die Studie, dass vor allem in deutschen Krankenhäusern immenser Handlungsbedarf besteht. Eine zeitlich angemessene Behandlung des Patienten wird in zahlreichen Einrichtungen in Deutschland besonders kritisch beurteilt. Dies gilt auch für das Recht auf freie Arzt- und Therapiewahl. Beides sind - nach deutschem Verständnis - wesentliche Parameter bei der Beurteilung der Qualität heilberuflicher Leistungen. Als ebenfalls mangelhaft wurde in der Studie der Zugang zu Informationen sowie Transparenz von Leistungen in den betroffenen Einrichtungen bewertet. So landet Deutschland in der EU-Studie auf einem Platz im unteren Drittel der befragten 21 Nationen. "Dies ist ein Beweis für die Notwendigkeit der konsequenten Stärkung von Patientenrechten sowie der notwendigen Berücksichtigung dieser Erkenntnisse im Rahmen des geplanten Gesetzes zu den Patientenrechten", so Candidus.
BZÄK: Wachsende Bedeutung Europas beachten und nutzen
Auf einen ganz anderen Punkt geht BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel ein: Am 28. Februar 2011 stimmte der EU-Ministerrat der "Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" (sog. Patientenrechterichtlinie) zu. "Beispielsweise das Recht der Patienten auf eine Kopie ihrer Patientenakte, die Verpflichtung zu einer umfassenden Berufshaftpflichtversicherung der Leistungsträger sowie Aspekte der Kostenerstattung werden dort geregelt", so Engel. Aus Gründen der Kohärenz sei es erforderlich, die dort vorgesehenen Vorgaben auch im Rahmen der anstehenden Diskussionen um das Patientenrechtegesetz zu beachten. Vor diesem Hintergrund bewertet die BZÄK das seit dem 22. März 2011 vorliegende Grundlagenpapier der Bundesregierung zum Patientenrechtegesetz als positiv. Befürchtungen, wonach mit einem Patientenrechtegesetz ein unnötiger Keil in die auf Vertrauen angewiesene Patienten/Arzt-Beziehung geschlagen würde, hätten sich nicht bewahrheitet. Wichtig sei, dass die Bundesregierung eine schlüssige Umsetzung der europäischen Vorgaben sicherstelle und so den Patienten und seine Rechte wieder stärker in den Mittelpunkt stelle. Hier sei es an der Zeit, Europa auch als Chance zu begreifen: "Wenn absehbar ist, dass Europa auch im Gesundheitsbereich immer mehr Einfluss bekommt, müssen wir unsere Interessen noch aktiver in Europa einbringen", so Engel.
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