Sankt Augustin, 18. April 2011 - Das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten, die eigenen Angebote so zu bewerben, dass möglichst viele potentielle Kunden Kenntnis davon nehmen können. Gleichzeitig birgt es aber auch das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber und die Gefahr datenschutzrechtliche Vorschriften zu verletzen. Welche Gesetze und Vorschriften bei der Erstellung einer Webseite oder bei der Einbindung von Analyse-Tools oder Facebook-Inhalten zu beachten sind, ist für Laien kaum zu überblicken. Darf ich Bilder von kostenlosen Portalen benutzen? Kann ich Google-Analytics auf meiner Webseite einsetzen? Darf ich mit fremden Marken werben? Was muss ich bei der Einbindung des Facebook-Like-Buttons beachten? Diese Fragen wird Ihnen IT-Fachanwalt Stephan Schmidt (teclegal Rhein Main Rechtsanwälte) beantworten.
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt konkrete Handlungsanweisungen für Internetauftritte (Homepage und Web 2.0). Im zweiten Teil des eintägigen Seminares erklärt Sven Friedrichs (Geschäftsführer Photopatrol), welche technischen Möglichkeiten es bei der Kennzeichnung der eigenen Fotos im Internet gibt und wie "geklaute" Fotos ggfs gefunden werden können.
Tag: Freitag, 6. Mai, 9-18 Uhr
Ort: Ort: Best Western Hotel Der Föhrenhof, Kirchhorster Straße 22, 30659 Hannover
Kosten:
1. Teilnehmer 250,- Euro
ab dem 2. Teilnehmer 150,- Euro
(beinhaltet: Seminargebühren, Tagungsunterlagen, 2 x Kaffee oder Tee, Mittagessen; nicht enthalten sind die Kosten für Getränke während des Mittag und des Abendessens)
Weitere Infos im Internet unter www.vdfa.de "Verband/Termine" Wir bitten um Anmeldung bis spät. 28.April 2011
Infos zum Referent Stephan Schmidt:
Stephan Schmidt ist Partner und Gründer der Mainzer Kanzlei teclegal Rhein-Main Rechtsanwälte und auf die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Telekommunikations-, IT-, und Datenschutzrecht spezialisiert. Darüber hinaus ist er als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Dresden und Mainz. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Rechtsanwalt Schmidt ist aktiver Twitter- und Facebook-Nutzer und weiß daher auch aus praktischen Erfahrungen um Vor- und Nachteile der Web 2.0 Angebote. Er ist Autor verschiedener juristischer Fachbeiträge und häufig Referent bei Fachtagungen, Seminaren und der Akademie für Online-Marketing, Bad Vilbel.
Über den Ferienhausverband VDFA : Der Ferienhausverband VDFA hat sich die Förderung des Ferienhaustourismus und die Aufklärung von Ferienhaus-Urlaubern zur Aufgabe gemacht. Zudem haben sich VDFA-Mitglieds-Agenturen bestimmten Richtlinien verpflichtet, um Urlaubern Qualität und Sicherheit zu bieten. Die Unternehmen werden regelmäßig rechtlich geprüft. Alle, auch die im Internet beschriebenen Feriendomizile müssen vor Aufnahme in das Programm von der Agentur persönlich vor Ort besichtigt worden sein. So wird eine objektive und korrekte Beschreibung des Feriendomizils und der örtlichen Angaben sichergestellt. VDFA-Mitglieds-Agenturen bieten Feriendomizile in Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechien, Ungarn, USA und Zypern an.