Die in der Traditionellen Chinesischen Medizin verwendeten Kräutergranulate werden in der Regel aus China oder Taiwan in den deutschen Markt eingeführt. Sie werden von Importeuren oder Großhandelsunternehmen an Apotheken verkauft, und diese geben sie auf Grund einer von TCM Ärzten oder Heilpraktikern ausgestellten Verordnung an den Patienten ab. Es ist wichtig zu wissen, dass nach dem deutschen Arzneimittelgesetz nur Granulate mit Inhaltsstoffen aus einer einzelnen Pflanze importiert und an die Apotheken geliefert werden dürfen. Es gibt etwa 400 solcher Granulate, die die deutschen Ärzte und Heilpraktiker in nennenswertem Umfang verordnen. Die Granulate werden in den Herkunftsländern aus frischen oder getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen hergestellt. Dabei werden in der Regel die Wirkstoffe der Pflanze mit Wasser oder einem anderen Lösungsmittel extrahiert, in der Folge unter Vakuum eingedickt und in einem Trocknungsvorgang auf geeignete Trägersubstanzen aufgesprüht. Man spricht kurz von Extraktion und Granulierung.
Nun gibt es eine Reihe von Importeuren, die offenbar zur Vereinfachung der Arbeit von Therapeuten und Apothekern angeben, dass der therapeutische Wirkstoffgehalt bei allen oder fast allen der von ihnen angebotenen Granulate pro Gewichtseinheit genau fünfmal so hoch sei wie in der ursprünglichen Rohdroge. Dies kann so nicht richtig sein, denn das Wirkstoffverhältnis einer gleichen Gewichtseinheit Rohdroge zum Granulat wird durch viele Faktoren beeinflusst und lässt sich nicht für alle 400 Produkte auf einen konstanten Faktor einstellen.
Zunächst einmal kann nicht davon ausgegangen werden, dass der industrielle Prozess mit Lösungsmitteln und das häusliche Auskochen der Rohdroge mit Wasser zu denselben Ergebnissen im Hinblick auf die therapeutische Wirksamkeit führen. Auch eignen sich nicht alle Pflanzen und Pflanzenteile gleichermaßen für die Extraktion. Das eingesetzte Lösungsmittel und das angewandte Extraktionsverfahren beeinflussen die therapeutische Wirksamkeit sowie die Qualität und die Menge der Ausbeute. Durch das Hinzusetzen einer neutralen Substanz im Prozess der Granulierung lassen sich diese Unterschiede nicht ausgleichen. Eines ist somit ganz sicher. Die Aussage zahlreicher Hersteller und Importeure, dass für die von ihnen angebotenen Granulate ein Umrechnungsverhältnis von 5:1 anzuwenden sei, ist nur für einen sehr geringen Teil ihrer Produkte wirklich zutreffend.