Dieser Workshop vermittelt Grundlagen über die Unterschiede und Schnittstellen dieser beiden rechtlichen Gestaltungsmittel speziell in der Altersvorsorge. Die neuen gesetzlichen Regelungen vom September 2009 werden vorgestellt und in ihren einzelnen Gestaltungsformen und Verfahrensabläufen an Beispielen durchgearbeitet. Seriöse Musterformulierungen stehen zur Verfügung. Filmclips von Praktikern stellen die Sichtweisen von Ärzten, Pflegern, Angehörigen und die rechtliche Sichtweise des Betreuungsgerichts dar.
Aus dem Inhalt:
- Was kann mit einer Vorsorgevollmacht erreicht werden?
- Ist die Patientenverfügung für Ärzten und Krankenhäuser verbindlich?
- Was muss Vollmacht oder Verfügung lt. Gesetz enthalten?
- Welche Formen müssen beachtet werden?
Referent dieses Workshops ist Rechtsanwalt und Notar Peter Pietsch. Er studierte in Berlin und absolvierte sein Referendariat in Berlin und Paris (1976-79), 1979 Anwaltszulassung, 1989 Bestellung zum Notar. Er führt eine Altersvorsorgekanzlei mit den Schwerpunkten Betreuungsvermeidung durch Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Vertragsgestaltungen. Fortbildungsangebote für Altenpflegeeinrichtungen, Angehörigenvorträge.
Termin:
Donnerstag 05.Mai 2011
17:00 - 20:00 Uhr
AGAPLESION BETHANIEN SOPHIENHAUS
Paulsenstr. 5-6
12163 Berlin (Steglitz)
Kosten: 49,00 EUR (inkl. Getränke und Pausensnack)
Anmeldung: bei AGAPLESION BETHANIEN DIAKONIE, Angehörigen-Akademie, Paulsenstr.5-6, 12163 Berlin T (030) 89 79 12 - 38; akademie@bethanien-diakonie.de
Weitere Informationen zur Angehörigen Akademie finden Sie im Internet unter www.bethanien-diakonie.de