Mehr und mehr Menschen lassen die Fehlsichtigkeit ihrer Augen durch eine Lasik-Operation
beheben. Diese OP gilt als eine der meist durchgeführtesten und risikoärmsten weltweit.
Doch wer seine Augen behandeln lassen möchte, muss selbst dafür aufkommen, da die
Krankenkassen die Kosten dafür nicht übernehmen.
Doch nach § 33 des EstG sind die Kosten für eine Augenlaser-OP steuerlich absetzbar. Da
bei der Augenoperation mittels Laser immer eine Fehlsichtigkeit und somit eine Krankheit
des Steuerzahlers besteht, wird solch eine OP als Heilbehandlung angesehen. Im Rahmen
der Steuererklärung kann die Lasik-OP anhand eines Kostennachweises als
außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Ein ärztliches Attest verlangt das
Finanzamt nicht.