Was ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Seit dem 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit nun auch für Deutschland. Im Zuge des Inkrafttretens gewährt Deutschland als eines der letzten EU- Mitgliedsstaaten nun allen Bürgern der EU- Erweiterungsländern von 2004 das freie Arbeitsrecht in Deutschland. Von der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen sind nach wie vor die Bürger aus den Ländern der EU-Erweiterung von 2009 (z.B. Bulgarien, Rumänien).
Was ändert sich für deutsche und ausländische Arbeitnehmer?
Seit vergangenem Sonntag dürfen nun alle Staatsangehörigen der Mitgliedsländer der europäischen Union (abgesehen von Rumänien und Bulgarien) eine Beschäftigung in Deutschland suchen. Dazu dürfen sie sich bis zu drei Monate in einem Land aufhalten. Zusätzlich sind bei der Besetzung von Arbeitsstellen alle EU-Bürger (außer rumänische und bulgarische Staatsangehörige) gleichgestellt. Für sie gelten die deutsche Sozialversicherung sowie das deutsche Arbeitsrecht. Ebenso haben deutsche Leiharbeitsfirmen die Möglichkeit, Arbeitnehmer aus allen EU-Staaten anzuwerben. Im Gegenzug können auch mittel- und osteuropäische Zeitarbeitsfirmen ihre Beschäftigten nach Deutschland schicken.
Was ändert sich in der Pflegebranche und bei der Vermittlung von ausländischen Pflegekräften?
Durch die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit ist es nun deutschen Unternehmen gestattet, ausländische Pflegekräfte direkt und nicht mehr über eine Agentur im Heimatland der Betreuungskraft zu beschäftigen. Ebenso können nun ausländische Pflegekräfte auch direkt von den Betreuungsangehörigen legal beschäftigt werden.
Entsteht dadurch ein finanzieller oder anderweitiger Vorteil für deutsche Unternehmen bzw. die Pflegebedürftigen?
Durch die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit entsteht kein finanzieller Vorteil für die Pflegebedürftigen oder die deutschen Vermittlungsunternehmen. Der Grund liegt vor allem in den hohen deutschen Sozialbeiträgen, die man als Arbeitgeber für Angestellte abführen muss. Würde ein deutsches Vermittlungsunternehmen im Zuge der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit eine ausländische Pflegekraft direkt beschäftigen, müsste es für die jeweilige Pflegekraft auch die deutschen Sozialbeiträge abführen. Da die Sozialbeiträge in osteuropäischen Ländern meist erheblich geringer ausfallen bleibt eine Vermittlung über eine ausländische Agentur somit in der Regel günstiger für den Endkunden und Bezieher der Pflegeleistung. Auch von einer direkten Anstellung ausländischen Pflegekräften durch die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige kann nur dringend abgeraten werden. In diesem Fall müssten diese als Arbeitgeber auftreten und somit auch alle üblichen Risiken und Leistungen von Arbeitgebern übernehmen. Konkret heißt das, dass sie unter anderem Sozialbeiträge für die beschäftigte Person abführen müssten, Versicherungen abzuschließen hätten und den Lohn für die Pflegekraft auch bei einer Erkrankung fortzahlen müssten. Eine private Anstellung wäre daher mit deutlich mehr Risiken und weniger Rechten verbunden als die Vermittlung einer ausländischen Pflegekraft über ein professesionelles deutsches Vermittlungsunternehmen, welches auch direkt alternative Pflegekräfte bei Krankheit, Urlaub oder Wechsel einer Pflegekraft vermitteln kann.
Möchten Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten, empfehlen wir Ihnen unseren 3-minütigen Fernsehbericht in Zusammenarbeit mit der dapd Nachrichtenagentur zum Thema: „Offene Grenzen für Osteuropa“.