16. Mai 2011 - "Mit 10 Praxis-Tipps möchten wir Schwerbehinderte und ihre Familien auf unserem Internetportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de über besondere Regelungen informieren, die ihnen finanzielle Vorteile bringen", so Thomas Nissen vom Internetportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de.
Das Portal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de informiert verbraucherorientiert und objektiv zu den Finanzthemen Geldanlagen, Versicherungen und Kredite.
In vielen Städten und Gemeinden können Personen mit schwerer Behinderung beispielsweise einen kommunalen Fahrdienst in Anspruch nehmen. "Dieser Service ist entweder kostenlos oder stark verbilligt", heißt es im Praxis-Tipp des Verbraucherportals. Zudem gibt es im öffentlichen Nahverkehr und bundesweit unter bestimmten Bedingungen eine unentgeltliche Beförderung. Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de erläutert, für welche Verkehrsmittel und für wen dies möglich ist.
"Das Wissen über die besonderen Regelungen erleichtert nicht nur das Leben, sondern macht sich auch im Portemonnaie bemerkbar", so Nissen. Der kommunale Fahrdienst ist dabei nur ein Beispiel. Das Expertenteam von Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de hat insgesamt 10 Tipps zu finanziellen Vorteilen zusammengestellt und die Bedingungen dazu erläutert.
Auf dem Internetportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de sind alle 10 Praxis-Tipps zu finden unter:
www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de > Service > Soziales > Finanzielle Vorteile bei Schwerbehinderung
Der direkte Link:
http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/soziales/schwerbehinderung.php