Den Alltag vergessen, sich entspannen, Neues kennenlernen: So
sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache
ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche
Hilfe brauchen, auch im Ausland.
Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen
Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen.
Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen,
Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland
ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch
einen Auslands-Krankenschein.
Wichtig: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem
Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom
Deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in
denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind.
Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um
einen Vertragsarzt handelt. Gesetzlich Versicherte, die so schwer
erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig
wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die
Kosten dafür selbst tragen.
Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen
- sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als
Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich
schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck
gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die
europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte
des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Privat
Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des
Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.
Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-
Krankenversicherung. Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so
verstauen, dass sie im Notfall - wenn man zum Beispiel bewusstlos
ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden.
Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung
in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden,
dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.
Im Notfall rund um die Uhr erreichbar
Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß
nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist, oder er
hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages-
und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen.
Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder
Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine
Kontaktaufnahme. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient
üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer Kostenzusage, die
die Auslandsreise-Krankenversicherung dem behandelnden Arzt oder der
Klinik gibt, braucht der Patient nicht, die Rechnung vor Ort zu
zahlen.
Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seine Auslandsreise-
Krankenversicherung auf jeden Fall informieren, damit die alles
Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notruf-Hotline
zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu
klären, wie die Rückholung des Patienten optimal gestaltet werden
kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die
Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine
Spezialklinik.
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