In vielen Bundesländern beginnen bald die Schulferien und mit ihnen die Urlaubs- und Reisezeit. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten Verbraucher die richtigen Versicherungen im Gepäck haben. Aber Vorsicht: nicht jede Police ist auch sinnvoll.
Wir sagen, welcher Versicherungsschutz zur Reise dazugehört.
Reisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung gehört unbedingt ins Gepäck. Sie übernimmt die Notfall- Behandlungskosten im Ausland, da diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gedeckt sind. Besonders wichtig ist eine Reisekrankenversicherung bei Fernreisen.
Auch ein Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus kann damit abgedeckt werden. Diese Kosten werden von deutschen Kassen überhaupt nicht übernommen und sind extrem teuer.
Reiserücktrittversicherung
Lohnt sich nur bei teuren Reisen mit der ganzen Familie. Selten treten gravierende Ereignisse ein, die zu einer Erstattung der Stornokosten führen.
Eine Alternative sind Spezialprodukte die deutlich mehr Stornogründe einschließen wie Tod und Erkrankung der Haustiere oder eine plötzliche Einladung zu einer Hochzeit. Diese Tarife werden unter anderem von der Allianz Global Assistance und der MDT angeboten, sind aber nicht ganz preiswert.
Reisegepäckversicherung
Lohnt sich nicht. Selten wird der Schaden reguliert, in den meisten Fällen wird dem Geschädigten eine Mitschuld am Diebstahl gegeben. Außrdem sind zahlreiche Gegenstände wie Reise-Schecks gar nicht versichert. Oftmals zahlt auch die eigene Hausratversicherung wenn in ein Gebäude eingebrochen wird und es dort zu einem Diebstahl kommt.
Haftpflichtversicherung
Ist auch im Ausland wichtig um dort selbst verursachte Schäden abzudecken. Neuere Verträge haben im Regelfall eine europa- oder weltweite Deckung, bei Altverträgen sollte dies sicherheitshalber noch einmal geklärt werden. Die Deckungssumme sollte nicht mehr unter 1 Mio. EUR liegen.
Rechtsschutzversicherung
Ist in den meisten Fällen sinnvoll. Der Baustein Privat- bzw. ertragsrechtsschutz hilft auch bei einem möglichen späteren Rechtsstreit mit dem Veranstalter, falls es während der Reise zu einer bösen Überraschung kommt.