In der heutigen Zeit werden dafür Magnetfeldtherapiegeräte verwendet die in zwei verschiedenen Aufbauarten hergestellt werden. Statische oder die Pulsierenden Magnetfelder werden sie genannt die mit verschiedenen Frequenzen, Programme und Intensitäten durch abwechselnden Einsätze abgestoßen werden. Dafür werden meist kleinere Kissen oder Spulen aber auch Röhren oder Stäbe zum erzeugen der Magnetfelder verwendet. Bei der Anschaffung eines solchen Gerätes sollte man darauf achten das die Leistungseinstellung in mehreren Stufen möglich ist sowie die Verfügbarkeiten der Signalformen. Zu diesen sogenannten Signalformen zählt man Sinus, Sägezahn/Dreieck, Multisinus und die Rechteckimpulsform. Diese Geräte sind in der Klasse I und IIa der Medizinprodukte einzustufen und sie sind zulassungspflichtig. Dadurch unterliegen sie festgelegten Sicherheitsstandards. Die Anwendung der Magnetfeldtherapiegeräte kann in einer Einrichtung seines ausgewählten Arztes oder auch Therapeuten erfolgen sowie in einer Klinik aber auch in einer Rehabilitationseinrichtung.
Es besteht die Möglichkeit dies im eigenen Heimbereich durchzuführen da eine langfristige bzw. tägliche Anwendung des Magnetfeldgerät erforderlich ist. Ebenfalls wird empfohlen diese arte von Therapie als Gesundheitsvorsorge anzuwenden. Da die Magnetfelder leicht durch Kleidung oder Gipsverbänden dringt ist die Anwendung sehr leicht durchzuführen und gleichzeitig sehr Wirksam. Das sogenannte Magnetfeld ist für den Menschen nicht zu spüren, aber es gibt Anwender die von einem Wärmegefühl oder einem leichten Krippeln berichten.
Die Wirkung der Wechselfeld/Magnettherapie ist die Förderung der Durchblutung sowie desZellstoffwechsels. Die Firma Biopuls (http://www.biopuls.de) aus Nürnberg hat sich auf den Vertrieb von Magnetfeldtherapiegeräten spezialisiert.
Durch diese Felder werden dem Körper elektrische Spannungen induziert. Die Anwendung am gesunden Menschen ohne Ärztliche Rücksprache sollte man bis zum heutigen Zeitpunkt als ungefährlich einstufen solange dies geregelt und nur als Steigerung des Wohlbefindens verwendet wird. Sollte man jedoch einen Herzschrittmacher oder ähnliche elektronische Implantate haben ist die Anwendung strengstens untersagt. Bei den gesetzlich Versicherten Krankenkassen werden die Kosten nie übernommen oder erstatten. Sollte man eine Private Krankenversicherung haben darf man davon ausgehen das diese die Kosten ebenso wenig übernehmen wird. So muss man die Kosten für ein Magnetfeldgerät oder einer Magnetfeldtherapie selbst zu bezahlen