Sommerzeit - die Zeit der Straßenfeste und Veranstaltungen im Freien. Und dabei wollen Gäste und Zuschauer nicht nur unterhalten werden, sie möchten auch ein vielfältiges Angebot an Getränken und Speisen genießen. Es bedarf nicht erst solcher Hiobsbotschaften über schwere EHEC-Infektionen, um die Experten der B
Die Kunden müssen vor schädlichen Bakterien und verdorbenen Lebensmitteln geschützt werden. Deshalb gilt für die Mitarbeiter an Imbiss-Ständen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit. Der Verkaufsstand sollte einen festen, sauberen Boden und Schutz vor Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen aufweisen. Darüber hinaus sind vorgeschriebene Kühltemperaturen einzuhalten: So sollten etwa rohes Fleisch und angemachte Salate, Cremes und Soßen bei maximal +7°C, rohes Geflügel und Hackfleisch bei höchstens +4°C in geeigneten Behältnissen gelagert werden. Können kühlpflichtige Speisen nicht gekühlt angeboten werden, sollten sie nach ca. 1,5 Stunden entsorgt werden.
Eindringlich warnen die Fachleute der B
Und da der Gast nicht nur sehen möchte, was er zu sich nimmt, sondern auch den Inhalt kennen will, sieht der Gesetzgeber die Deklarierung verwendeter zulässiger Zusatzstoffe vor. Dazu gehören z.B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe, und Süßungsmittel. So muss bei der Bratwurst erkennbar sein, ob Phosphate enthalten sind.