fit und munter - Bund Deutscher Tierfreunde weist auf Pflicht zum Mikrochip hin

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Bund Deutscher Tierfreunde weist auf Pflicht zum Mikrochip hin

Jeder Tierhalter sollte spätestens jetzt sein Tier vor Reiseantritt chippen lassen, so der Bund Deutscher Tierfreunde
Nach einer achtjährigen Übergangsfrist tritt ab Juli die Mikrochip-Pflicht für Haustiere bei Reisen in der EU endgültig in Kraft. Der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V weist daraufhin, dass Tätowierungen etc jetzt nicht mehr ausreichen. Der Bund Deutscher Tierfreunde rät allen Tierhaltern mit Reiseplänen ihr Tier jetzt bereits Chippen zu lassen, da mit einem großen Andrang in den Tierarztpraxen zu rechnen ist.

Laut EU-Verordnung müssen ab dem Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Zeitpunkt endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat.
Jeder Tierhalter sollte deshalb sein Tier vor Reiseantritt chippen lassen, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Ganz gleich, ob es bereits tätowiert ist oder nicht. Damit erspart man sich eventuelle unliebsame Diskussionen mit Beamten zum Thema ob der Chip nun sein muss oder nicht. Denn die wenigsten Menschen werden die EU-Verordnung im Wortlaut kennen. Nur wer sein Tier gechippt hat, ist auf der sicheren Seite, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Und schützt sein Tier außerdem vorsorglich im Verlustfall.
Damit der Urlaub nicht schon an der Grenze wieder vorbei ist, müssen Hunde gegen Tollwut geimpft, mit einem Chip gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer eingetragen ist. Zusätzlich sind Impfpapiere mitzuführen, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Wer in ein Drittland reist, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise zurück nach Deutschland zusätzlich einen Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchführen lassen. In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze den zuständigen Veterinär einschalten, der dann über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen entscheidet. Der Bund Deutscher Tierfreunde rät: Andere EU-Länder haben ähnliche Regelungen, über diese sollten sich Urlauber mit Hund unbedingt im Vorfeld der Reise informieren.

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