Der vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht nach Auffassung des Industrieverbandes SPECTARIS nicht weit genug. Der Verband, der die Hersteller von medizinischen Hilfsmitteln vertritt, sieht in dem Zugang zu technisch modernen Hilfsmitteln die Voraussetzung für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
"Moderne medizinische Hilfsmittel können den Alltag von behinderten Menschen spürbar erleichtern und sind für diese von zentraler Bedeutung", unterstrich der Leiter des SPECTARIS-Fachverbandes Medizintechnik Jan Wolter. Gerade die deutschen Hersteller würden für diesen Zweck hoch innovative und bedarfsgerechte Produkte zur Verfügung stellen. "Wenn Hilfsmittel, die den neuesten Stand der Technik abbilden, jedoch nicht zur Verfügung stehen oder erst eingeklagt werden müssen, laufen viele der geplanten Inklusions-Maßnahmen ins Leere", sagte Wolter
In diesem Zusammenhang kritisiert der Verband die rigide Erstattungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen. Mit den derzeit am Markt zum Teil gehandelten Preisen sei eine qualitativ vernünftige Versorgung nicht mehr zu gewährleisten. Nur etwa drei Prozent der gesamten Krankenkassenausgaben werden für Hilfsmittel aufgewendet. "Der Spardruck bei manchen Krankenkassen geht zulasten der behinderten Menschen", so Wolter.
Weitere Informationen zum Aktionsplan der Bundesregierung unter: http://www.bmas.de/portal/52000/2011__06__15__nap.html