Wenn der Urlaub vor der Abreise endet
Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Kein Wunder, dass sich viele Deutsche ihre wohlverdiente Erholung eine Menge kosten lassen. Umso ärgerlicher, wenn der lang erwartete Trip nach Kanada oder Mallorca dann ins Wasser fällt: Eine unerwartete Krankheit oder ein Unfall mit Verletzungsfolgen sind nur zwei Gründe, die die Abreise in letzter Sekunde verhindern können. Glück im Unglück hat dann, wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Sie leistet, wenn ein gebuchter Trip gar nicht erst angetreten werden kann: "So können Urlauber zumindest die Stornokosten für die geplatzte Reise auffangen. Und diese können sehr hoch sein: Wer am Abflugtag stornieren muss, erhält ohne Versicherungsschutz unter Umständen keinen einzigen Cent zurück", wissen die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung und raten, die Police gleich bei der Reisebuchung mit abzuschließen. So gilt der Schutz vom ersten Tag an und die Vorfreude auf den Urlaub ist ungetrübt. Eine Reiserücktrittsversicherung leistet übrigens nicht nur dann, wenn eine Krankheit oder Unfallverletzung den Trip in die Sonne unzumutbar macht: "Auch bei Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Wohnungseinbruch oder einer betriebsbedingten Kündigung übernimmt die Versicherung die entstehenden Stornokosten", sagen die ERV Experten.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung
Heimreise statt Rundreise
Nicht nur vor Reiseantritt, sondern auch am Urlaubsort selbst läuft leider nicht immer alles wie gewünscht. Ein weiterer sinnvoller Schutz für Urlauber ist daher die Reiseabbruchversicherung, die oft zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten wird. Sie leistet, wenn eine Reise bereits begonnen hat, aber nicht mehr fortgeführt werden kann. "Die versicherten Gründe für einen Abbruch sind in der Regel dieselben wie bei der Reiserücktrittsversicherung. Die Versicherung ersetzt dann nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und bezahlt die Mehrkosten für die ungeplante Rückreise", erklären die Experten der ERV. "Auch wenn ein Reisender unverschuldet länger am Urlaubsort bleiben muss, etwa weil eine Verletzung den Rückflug unmöglich macht, werden die zusätzlichen Kosten übernommen." Zu beachten ist auch bei der Reiseabbruchversicherung, dass diese nur vor Beginn des Trips abgeschlossen werden kann. Wichtiger Tipp der ERV Experten: Wer mehrmals jährlich beziehungsweise mit der Familie verreist, für den lohnen sich günstige Jahres- oder Familientarife.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung
Krankheit kennt keinen Urlaub
Ein Sturz mit dem gemieteten Mofa, eine tropische Infektion oder plötzlich auftretende Zahnschmerzen: Krankheiten und Unfallverletzungen können die Urlaubslust schnell zum Urlaubsfrust werden lassen - und eine Menge Geld kosten. Denn der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung endet an den Grenzen der Europäischen Union; und auch für Behandlungen im europäischen Ausland werden längst nicht alle Kosten übernommen. Daher rät auch Stiftung Warentest: Nie ohne Reisekrankenversicherung ins Ausland. "Eine stationäre Behandlung kann in manchen Urlaubsländern eine hohe fünfstellige Summe ausmachen. Kommen dann noch Bergungskosten oder teure Medikamente dazu und muss der Patient nach Hause geflogen werden, kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten", warnen die ERV Experten und raten: "Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung darauf achten, dass ein Rücktransport in die Heimat auch dann übernommen wird, wenn er medizinisch nicht notwendig, aber sinnvoll ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das heimische Umfeld eine schnellere Genesung verspricht." Eine gute Reisekrankenversicherung bietet übrigens nicht nur Schutz vor finanziellen Folgen: Anbieter wie die ERV stehen Betroffenen auch mit Rat und Tat zur Seite: "Im Ausland Erkrankte oder Verunfallte sollten zuallererst die Notrufzentrale ihrer Versicherung anrufen. Die medizinisch geschulten Mitarbeiter kennen nicht nur Ärzte und Kliniken in der ganzen Welt, sie können auch die Behandlung vor Ort unterstützen und einen eventuellen Rücktransport in die Heimat organisieren."
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung
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