fit und munter - Bunderat lässt Schiedsstellenregelung für die Pflege-Transparenzvereinbarungen

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Bunderat lässt Schiedsstellenregelung für die Pflege-Transparenzvereinbarungen


Bunderat verzichtet auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses

Nachdem der Bundestag das Infektionsschutzgesetz beschlossen hat,
ist der Bundesrat diesem Beispiel heute gefolgt und hat von seiner
Androhung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, Abstand genommen. Für
die Pflegeeinrichtungen ergeben sich hieraus drei wichtige
Konsequenzen. Einerseits wurde anerkannt, dass es in
Pflegeeinrichtungen keine nennenswerten Infektionsprobleme gibt und
daher das neue Gesetz sich auf die Krankenhäuser konzentriert,
andererseits wurde der Prüfdienst der privaten Krankenkassen zur
Prüfung von Pflegeeinrichtungen zugelassen und weiterhin wurde die
Schiedsstellenfähigkeit der Transparenzvereinbarungen hergestellt.
Sollte es für eine Weiterentwicklung bei der Bewertung von
Pflegeeinrichtungen künftig kein Einvernehmen zwischen den
Vertragspartnern geben, wird die Bundesschiedsstelle über die
strittigen Punkte entscheiden. Zuständig bleiben die Vertragspartner
der Selbstverwaltung - obwohl der Spitzenverband der Pflegekassen
zuletzt anders votiert hatte und die Alleinvertretungskompetenz für
sich eingefordert hatte.

"Wir begrüßen das Gesetz. Das ist eine richtige und wichtige
Weichenstellung", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der über 7.000 private
Pflegeeinrichtungen vertritt. "Wir freuen uns, dass der Bundesrat dem
Ansinnen der Bundesregierung zugestimmt und für eine zügige und
praxisgerechte Lösung den Weg frei gemacht hat. Nun müssen alle
Vertragspartner Verantwortung übernehmen, um den Pflegenoten auch
künftig hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu verschaffen."

Die Schiedsstelle kann künftig angerufen werden, wenn innerhalb
von sechs Monaten nach Aufforderung eines Vereinbarungspartners eine
Vereinbarung der Pflege-Transparenzvereinbarung nicht zustande
gekommen ist. Ursprünglich war eine Frist von drei Monaten
vorgesehen. Ein entsprechender Vorschlag des bpa fand damit
Berücksichtigung. Die Frist von sechs Monaten entfällt, wenn der
Spitzenverband der Pflegekassen und die Mehrheit der Verbände der
Pflegeeinrichtungen die Schiedsstelle einvernehmlich anrufen.

Eigentlicher Kern des Gesetzes ist ein besserer Schutz vor
Krankenhausinfektionen.

"Da Pflegeeinrichtungen bisher nicht nennenswert als Verursacher
von Infektionsproblemen in Erscheinung getreten sind, ist es
folgerichtig, dass die Vorschriften für die Krankenhaushygiene nicht
auf Pflegeeinrichtungen ausgedehnt werden. Denn für diese gelten
bereits diverse Hygiene- und Schutzvorschriften. Damit werden noch
mehr Bürokratie, zusätzliche Kontrollen und entsprechende Kosten
vermieden. Dass mit der Einbeziehung des Prüfdienstes der privaten
Krankenversicherung das Prüfmonopol des MDK entfällt, fördert den
Wettbewerb, indem ein Vergleich möglich wird", so bpa-Präsident Bernd
Meurer.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60.
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