Der Pool wird renoviert, das Zimmer hat keinen Meerblick und im Nachbarhotel wird gehämmert und gebohrt. Ein vermeintlicher Traumurlaub kann schnell zum Albtraum werden. Statt sich zu ärgern, sollte jeder Urlauber versuchen einen Teil seines Reisepreises zurückzubekommen. Mit der richtigen Reklamationsstrategie werden bis zu 100 Prozent erstattet. Wir geben wichtige Tipps.
Wann handelt es sich überhaupt um Reisemängel?
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die erbrachten Leistungen vor Ort nicht den zuvor vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen. Zum Beispiel wenn der Urlauber in einem schlechteren Hotel untergebracht wurde, das Zimmer doch keinen Meerblick hatte und nicht ordentlich gereinigt wurde oder wenn die Verpflegung schlecht oder gar nicht vorhanden war.
Was kann ich geltend machen?
Grundsätzlich kann der Reisepreis gemindert werden wenn die Leistungen nicht erbracht wurden. Darüber hinaus kann auch Schadenersatz verlangt werden, wenn tatsächlich ein finanzieller Schaden durch ein Fehlverhalten des Veranstalter entstanden ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Urlauber krank wurde und dadurch Arztkosten entstanden sind weil das Essen im Hotel verdorben war. In einzelnen Fällen kann auch Schadenersatz geltend gemacht werden für entgangene Urlaubsfreuden. Allerdings ist ein Schaden dieser Art nur sehr schwer zu beziffern.
Was tun bei Reisemängeln?
Ganz wichtig - der Mangel muss auch nach dem Urlaub innerhalb eines Monats dem Veranstalter mitgeteilt werden. Nur eine Meldung am Urlaubsort reicht nicht aus. Die Beschwerde mit einer offiziellen Forderung muss schriftlich verfasst sein und sollte dem Veranstalter unmittelbar nach der Urlaubsreise zugeschickt werden. Dieser ist nun verpflichtet den Vorfall zu prüfen und gegebenenfalls einen Teil des Reisepreises zu erstatten.
Welche Unterlagen sollten der Forderung beigefügt werden?
Ganz wichtig sind ausreichend Beweise für den Reisemangel. Dazu zählen Fotos, schriftliche Aufzeichnungen, Zeugen oder Atteste. Ohne entsprechende Beweise ist es grundsätzlich relativ schwer eine Preisminderung oder Erstattung durchzusetzen.
Wie viel Geld kann ich zurückverlangen?
Verbraucher sollten sich grundsätzlich bei Preisminderungen und Erstattungen an der so genannten Frankfurter Tabelle orientieren. Diese wurde ursprünglich von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts erstellt und beinhaltet häufig auftretende Mängel und die möglichen prozentualen Abschläge vom Reisepreis. Die Liste hat keine Rechtsgültigkeit und ist weder für Reiseveranstalter noch für Gerichte verbindlich.
Wie erfolgreich sind Forderungen bei Reisemängeln?
Das lässt sich nur sehr schwer beantworten. Zuerst sollte versucht werden, sich mit dem Veranstalter zu einigen. Weigert dieser sich einen Teil des Reisepreises zu erstatten, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.