Drogenabhängige versorgen sich bei
Internetversendern mit stark wirksamen Beruhigungsmitteln mit
Suchtpotential. Dies betrifft aktuell den Wirkstoff Phenazepam, der
zur Gruppe der Benzodiazepine gehört. In Deutschland sind alle
Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Benzodiazepinen rezeptpflichtig.
"Die Rezeptpflicht ist keine Schikane. Sie dient dem Schutz der
Patienten. Wer sie umgeht und rezeptpflichtige Arzneimittel ohne
ärztliche Verschreibung illegal über das Internet kauft, riskiert
bewusst unabsehbare Folgen für seine Gesundheit", sagte Prof. Dr.
Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK).
In der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion werden
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenazepam aus der Klasse der
Benzodiazepine gegen Epilepsie verwendet. In Deutschland ist dieser
Wirkstoff hingegen nicht zugelassen. Über das Internet gelangt der
Wirkstoff zunehmend in die Hände auch von westeuropäischen
Drogenabhängigen.
In der Drogenszene kursieren hochriskante "Empfehlungen",
Phenazepam gegen Entzugssymptome, zur Entspannung oder in Kombination
mit Alkohol als Schlafmittel einzunehmen. Das Abhängigkeitspotential
ist hoch. Eine Überdosierung kann zu Herzstillstand oder Koma führen.
In Großbritannien wurden mehrere Personen nach einer
Phenazepam-Überdosis stationär behandelt, berichtet das British
Medical Journal. Weitere Missbrauchsfälle wurden aus verschiedenen
europäischen Staaten und aus den USA gemeldet.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de