Guter Zahnersatz ist teuer. Und seit die Gesetzliche Krankenversicherung sich nur noch mit einem geringen Anteil am Zahnersatz beteiligt, ist die Eigenverantwortung der Patienten umso größer geworden. Oftmals heißt es tief in die eigene Tasche greifen. Auch hinsichtlich der Novellierung der Gebührenordnung der Zahnärzte wird einiges an Kosten auf die Versicherten zukommen.
Wer also schöne Zähne haben möchte (und das hat natürlich seinen Preis), ist gut beraten, die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung mit der der privaten Zahnzusatzversicherung aufzustocken.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Viele Anbieter und Makler locken mit günstigen Angeboten, die auf den ersten Blick viel versprechend klingen. Doch die Ernüchterung folgt meistens dann, wenn der erste Heil- und Kostenplan eingereicht wird. Die hohe prozentuale Erstattung erfolgt dann doch nicht wie erwartet oder die Leistungsstaffelung läuft noch, so dass nicht die gewünschte Höhe der Kosten übernommen wird. Deshalb sollte der Kunde beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einige Details genau im Auge halten.
- Wartezeit und Leistungsstaffelung: Die meisten Gesellschaften haben eine Allgemeine Wartezeit von acht Monaten. Hieran kann sich eine Leistungsstaffelung anschließen, so dass Leistungen ohne Summenbegrenzung teilweise erst nach sechs Jahren erbracht werden. Je günstiger die Zahnzusatzversicherung ist, desto länger ist in der Regel die Leistungsstaffelung.
- Versicherbarkeit fehlender Zähne: Die meisten Gesellschaften schließen fehlende Zähne vom Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Tarife, bei denen man sich fehlende Zähne im Laufe der Zeit ersetzen lassen kann. Dafür ist in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen oder es wird eine Leistungsstaffelung vereinbart. Auch liegen diese Tarife vom Beitrag höher - dafür werden die Kosten für den Ersatz bereits fehlender Zähne übernommen.
- Erstattungshöhe: Grundsätzlich sollte die Leistung einer Zahnzusatzversicherung die Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken. Teilweise können so 100 Prozent (bei der Regelversorgung) oder bis zu 90 Prozent (bei einer höherwertigen Versorgung) durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Erstattungsmerkmale wie "50 Prozent vom Zuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung" sind für den Patienten sinnlos, da der Eigenanteil in der Regel sehr hoch ausfallen wird.
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