Zu welchem Arzt gehe ich mit der Überweisung,
in welche Apotheke mit einem Rezept? Der Arzt, der beides ausstellt,
darf in der Regel konkrete Ratschläge nicht geben. Ihm ist es nicht
erlaubt, "ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte
oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen", zitiert
die "Apotheken Umschau" die Berufsordnung. Das soll die
Unabhängigkeit des Arztes bewahren und dem Patienten eine freie,
unbeeinflusste Wahl ermöglichen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs
lässt nur zwei Ausnahmen gelten: Wenn ein Patient direkt um einen
Namen bittet und wenn ein Arzt "aufgrund spezieller Bedürfnisse des
einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität
bietet".
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2011 B liegt in den
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Ruth Pirhalla
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