28. Juni 2011
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Das Landeskabinett hat ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz in der Altenpflegeausbildung ("Umlagefinanzierung?) beschlossen. Damit ist der Weg für eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in der Pflege geebnet. "Wir haben in der Pflege einen für die Einrichtungen und ambulanten Dienste spürbaren Fachkräftemangel sowie einen deutlichen Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Es fehlen dreijährig ausgebildete Fachkräfte,? erklärte Ministerin Barbara Steffens.
Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) Köln hatte auf Grundlage der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010 berechnet, dass Ende 2010 in NRW nahezu 3.000 Absolventinnen und Absolventen in den Pflegeberufen fehlten. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Es wurden rund 2.500 Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu wenig ausgebildet.
"Deshalb wird die Landesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Das Land wird für die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler die Förderung der Schulkosten übernehmen. Dafür werden wir schon im Haushalt 2012 weitere 2,5 Millionen Euro einplanen", so Steffens weiter. Damit können ab dem nächsten Jahr bis zu 1500 Schülerinnen und Schüler zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Altenpflegeschülerinnen und -schüler in der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.
Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflegestunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet. Ministerin Steffens: "Dadurch setzen wir einen starken Anreiz für mehr Ausbildung. Außerdem wird der von den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beklagte Wettbewerbsnachteil ausgeglichen." Derzeit stelle die Finanzierung der Ausbildung für die Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungen ein erhebliches Hemmnis dar. Zwar könnten in der Pflege bereits heute die Ausbildungsvergütungen über die Pflegesätze refinanziert werden. Die dadurch im Vergleich zu nicht ausbildenden Einrichtungen höheren Pflegesätze stellten aber einen Wettbewerbsnachteil auf dem Pflegemarkt dar. Dieses Problem haben die Einrichtungen auch bei der im Rahmen der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010 durchgeführten Befragung zurückgemeldet. Rund 15 Prozent der befragten Einrichtungen gaben sogar an, zukünftig weniger ausbilden zu wollen, da die Kosten für Ausbildung die Tagessätze erhöhen.
Neben der Einführung des Ausgleichsverfahrens sind weitere Maßnahmen notwendig, sowohl zur Sicherung des Fachkräftebedarfs als auch, um Nordrhein-Westfalen angesichts einer stetig steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen (aktuell rund 510.000, Prognose 2020: 650.000) insgesamt "demographiefest? zu machen.
Weitere Maßnahmen in Stichworten:
- Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten in der Altenpflegefachkraftausbildung durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler.
- Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen.
- Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung. Hier ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter bei der Durchführung von Modellvorhaben an mittlerweile sechs Hochschulstandorten.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanagements in den Einrichtungen durch Schulungsangebote mit dem Ziel, der teils starken Mitarbeiterfluktuation entgegenzuwirken, beispielsweise mit attraktiven Arbeitszeitmodellen, dazu zählen Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Novellierung des Landespflegegesetzes und seiner Verordnungen und des Wohn- und Teilhabegesetzes, um insbesondere Beratungsangebote verbessern, neue Wohnformen einfacher unterstützen und eine kommunale Pflegeplanung stärken zu können.
- Der "Masterplan Quartier? - eine praktische Hilfestellung für Kommunen zur Schaffung altersgerechter Stadtviertel, um den Menschen ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Ministerium für Gesundheit,
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