Die private Krankenversicherung kann im Falle einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt werden, auch innerhalb der PKV kann gewechselt werden. Wer in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehrt, muss auch zurück in die GKV. Dies geht aber nur wenn die gesetzliche Versicherungspflicht neu auflebt, dabei müssen sie aber noch die Kündigungsfrist der Mindestlaufzeit einhalten. Aufgrund gestiegener Beiträge oder zu geringer Leistungen entscheiden sich aus sehr viele Leute für eine Kündigung ihrer privaten KV und hoffen durch einen Wechsel Beiträge einsparen zu können. Sie sollten sich diesen Schritt aber noch einmal gut überlegen und sich einige wichtige Fragen stellen, ob die neu ausgewählte private Krankenversicherung (http://www.presseanfragen.com/23050-private-krankenversicherung-im-vergleich.html) auf längerer Hinsicht wirklich günstiger ist und die Leistungen wirklich besser sind als bei der bisherigen Versicherung und ob sie noch genau so gesund sind wie beim ersten Vertragsabschluss?
Es sollte auch beachtet werden, dass es Kündigungsfristen gibt. Sie sollten sich gut informieren wie diese bei Ihnen aussehen, nicht das sie dann zwei Verträge laufen haben. Die Kündigungsfrist bei einer PKV beträgt normalerweise drei Monate zum Ablauf des Versicherungs- bzw. Kalenderjahres. Sie können das in Ihrem bestehenden Versicherungsvertrag nach lesen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel zwischen einem und drei Jahren. Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen, darf der Versicherte erst eine ordentliche Kündigung aussprechen. Der Vertrag kann zum Ende des Versicherungsvertrags oder zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung wird aber nur dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer den bisherigen Versicherungsunternehmen nachweisen kann wo der Versicherer in Zukunft neu versichert ist. Bei einem Versicherungswechsel hat man die Möglichkeit einen Teil der angesparten Altersrückstellungen zu dem neuen Anbieter mit zu nehmen, aber nur dann wenn der Vertrag nach dem 01.09.2009 abgeschlossenen wurde. Bei alten Verträgen besteht grundsätzlich keine Möglichkeit nach der Kündigung (http://www.presseanfragen.com/private-krankenversicherung-kundigen.html) die Altersrückstellungen mitzunehmen, darum sollte man sich ein Versicherungswechsel sehr gut überlegen und gut durchdenken.
(Texter tst84 von kinox.to (http://www.presseanfragen.com/6-kinoto-ist-offline-alternativen.html))