Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
(BPI) fordert die Aufhebung des Preismoratoriums für Arzneimittel.
Ein staatlich verordnetes Preismoratorium muss laut Artikel 4 der
sogenannten "EU-Transparenzrichtlinie" regelmäßig kritisch überprüft
werden - nach einem Jahr ist dies nun notwendig. Grund für die
Einführung waren Wirtschaftskrise und erwartete Kassendefizite in
zweistelliger Milliardenhöhe. Doch damit sind diese extremen
Eingriffe in die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen heute nicht
mehr zu rechtfertigen. Im Gegenteil: die deutsche Wirtschaft wächst
und die Arbeitslosigkeit sinkt. Die Regierung spricht über
Steuersenkungen und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meldet
Milliardenüberschüsse. Kein Wunder, sind doch die Ausgaben für
Arzneimittel um fast fünf Prozent gesunken, während die Kosten bei
den Ärzten und Krankenhäusern weiter steigen. "Die pharmazeutische
Industrie leistet ihren Sparbeitrag zur Stabilisierung des
Gesundheitssystems", sagt Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender
des BPI. "Jetzt muss aber endlich Schluss sein mit der einseitigen
Belastung und Überreglementierung. Das Preismoratorium muss
aufgehoben werden, sein Grund ist entfallen! Die Hersteller brauchen
endlich wieder Planungssicherheit für Investitionen, damit der
Pharmastandort Deutschland im Boom nachhaltig gestärkt wird."
Regulierende staatliche Maßnahmen wie Zwangsrabatte oder
Preismoratorien sind ökonomisch kontraproduktiv, sie bremsen den
Fortschritt in Forschung und Entwicklung und führen im schlimmsten
Fall zur Abwanderung von Firmen und damit Arbeitsplätzen. Gerade
Preisfestsetzungen, die länger als ein Jahr dauern, treffen die
Unternehmen empfindlich, da sich in dieser Zeit auch Gehälter,
Rohstoffpreise, Energiekosten und andere Ausgaben erhöhen.
Europarecht fordert Überprüfung des Preisstopps
Die Folgen der Weltwirtschaftskrise und drohende zweistellige
Milliardendefizite bei der GKV waren die Hauptgründe für das
Preismoratorium, das der damalige Bundesgesundheitsminister Dr.
Philipp Rösler im Sommer 2010 gegen die Arzneimittelhersteller
verhängt hat. Dauern soll es mehr als drei Jahre, das Europarecht
fordert aber eine regelmäßige Überprüfung des Markteingriffes. In
Artikel 4 Absatz 1 der sogenannten "EU-Transparenzrichtlinie" heißt
es: "Verfügen die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates einen
Preisstopp für alle Arzneimittel oder für bestimmte
Arzneimittelkategorien, so überprüft dieser Mitgliedstaat mindestens
einmal jährlich, ob nach der gesamtwirtschaftlichen Lage die
Beibe-haltung des Preisstopps ohne Änderungen gerechtfertigt ist.
Innerhalb von neunzig Tagen nach Beginn dieser Überprüfung erklären
die zuständigen Behörden, ob und welche Preiserhöhungen oder
-senkungen genehmigt werden."
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de