Hamburg / Wentorf, 3. August 2011 - Wenn die Sonne scheint, verwandeln sich selbst notorische Stubenhocker in unternehmungslustige Abenteurer. Selbst bei den Daheimgebliebenen sorgt sonniges Wetter für Urlaubsstimmung - auch wenn der Sommer 2011 sicher nicht als der Jahrhundertsommer in die Geschichtsbücher eingehen wird.
Es finden insgesamt deutlich mehr Freizeitaktivitäten statt, und auch die Geselligkeit kommt an den Sommerabenden nicht zu kurz. Die Kehrseite: Mit Ausgelassenheit und sportlicher Aktivität nimmt auch die Unfallwahrscheinlichkeit zu. Fahrradtouren enden nach einem unglücklichen Sturz über eine übersehene Baumwurzel im Krankenhaus, ein Grillabend endet im Fiasko, wenn Selbstüberschätzung, Alkohol und Brandbeschleuniger eine unheilvolle Allianz eingehen.
Viele Unfälle lassen sich verhindern, wenn simple Verhaltensregeln beachtet werden - gerade an den ausgelassenen Sommertagen. So sollten beispielsweise Alkoholkonsum und Sport niemals miteinander verbunden werden. "Ganz ausschließen lassen sich Unfälle nie, aber eine realistische Einschätzung möglicher Risiken sollte auch im Sommer nicht ausgeblendet werden. Um sich gegen lebenslange Folgeschäden finanziell abzusichern, sollte eine passende Unfallversicherung verglichen und abgeschlossen werden", rät Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale mit rund 25 Millionen Besuchern im Jahr (www.tarifcheck24.de).
Freizeitunfälle im Sommer: Volles Risiko trotz Versicherungslücke?
Sonnenstrahlen sorgen dafür, dass die Haut das körpereigene Hormon Endorphin ausschüttet. Dieses sogenannte Glückshormon steigert nicht nur das Wohlbefinden, sondern es erweckt auch müde Lebensgeister. Die Aktivität des Menschen steigert sich merklich in den Sommermonaten, Endorphin lässt Hemmschwellen sinken und verführt - insbesondere in Kombination mit Alkohol - zur Selbstüberschätzung.
Besonders drastisch fällt diese Reaktion aus, wenn das Wetter sich plötzlich bessert; etwa wenn auf den verregneten Juli - nach Angaben von Wetterforschern war der diesjährige Juli der regenreichste seit 1948 - ein besonders sonnenreicher August folgen sollte.
40-jährige Freizeitkicker halten sich plötzlich für Miroslav Klose und feiern ihren Torerfolg mit einem Salto, gestandene Akademiker halten sich für 18-Jährige und brettern mit ihrem Mountainbike durch die Wildnis. Passiert hierbei ein schwerwiegender Unfall mit langwierigen Folgeschäden, beispielsweise weil nach dem unglücklichen Sturz eine noch unglücklichere Landung folgt, dann können sehr schnell hohe Kosten auf das Unfallopfer zukommen. Eine (Teil-)Invalidität kann die Berufsfähigkeit massiv einschränken, und dieses ein Leben lang.
Was Verbraucher häufig nicht wissen: Bei Freizeitunfällen besteht bei vielen Deutschen eine Versicherungslücke. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur bei Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und bei Unfällen, die auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit geschehen, für die Folgekosten auf. Krankenversicherungen decken zwar die Kosten der Krankenbehandlung ab, indirekte Folgekosten bleiben jedoch außen vor.
Auf den schweren körperlichen Schäden eines Freizeitunfalls kann also unter Umständen der finanzielle Ruin folgen - ein Risiko, dem unbedingt durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung begegnet werden sollte. Dieser Schutz muss nicht teuer sein, denn Unfallversicherungen gehören in Deutschland zu den günstigen Versicherungstypen.
Da sich die einzelnen Versicherungsanbieter in Bezug auf Leistungskatalog und Beitragshöhe aber stark unterscheiden, sollten findige Verbraucher vor Vertragsabschluss möglichst viele Unfallversicherungen miteinander vergleichen. Ein kostenloser Vergleich auf www.tarifcheck24.com/unfallversicherung.html schafft Klarheit und zeigt die individuell passende Unfallversicherung auf. Auf diese Weise können Versicherungsnehmer den Sommer unbeschwert in vollen Zügen genießen.
"PAUKE" - Wann liegt ein Unfall vor? Leistungsansprüche bei einer Unfallversicherung
Grundsätzlich kommen Unfallversicherungen für bleibende körperliche Schäden infolge eines Unfalls auf. Die auszuzahlende Summe ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Das heißt: Je schwerer die körperliche Beeinträchtigung, desto höher ist die Zahlung. Nach den maßgeblichen Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung (AUB 94) ist ein Unfall dann gegeben, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Von Versicherungsprofis wird oftmals die Eselsbrücke "PAUKE" (für P-plötzlich A-von außen U-unfreiwillig K-auf den Körper E-wirkendes Ereignis) verwendet. Wichtig ist vor allem, dass absichtliche Verletzungen und chronische Leiden, die nicht von einem Unfall herrühren, von der Versicherungsleistung ausgenommen sind. Mehr Information rund um das Thema Unfallversicherung gibt es im Internet unter: www.tarifcheck24.com/unfallversicherung-info.html.
Leistungskatalog und Zusatzleistungen der Unfallversicherung vorab prüfen
Neben der Invaliditätsleistung können Versicherungsnehmer je nach Versicherungsanbieter unterschiedliche Zusatzleistungen abschließen. Viele Unfallversicherungen beinhalten eine Todesfallleistung; die Hinterbliebenen bekommen im schlimmsten aller denkbaren Fälle eine bei Versicherungsabschluss vereinbarte Summe ausbezahlt.
Populär sind zudem Zusatzleistungen, welche die Versicherungslücken bei Krankenversicherungen schließen. So ist es beispielsweise möglich, dass die Unfallversicherung das Krankenhaustagegeld übernimmt oder die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall trägt.
"Die Zusatzleistungen der Unfallversicherung bieten sich als preiswerte Möglichkeit an, um bestehende Versicherungslücken zu schließen. Vor Vertragsabschluss sollten daher die vorhandenen Versicherungspolicen überprüft werden, um die individuell passende Zusatzleistung zu finden. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer sowohl eine Unter- als auch eine Überversicherung vermeiden", rät Versicherungsprofi Jan Schust.