Berlin, 4. August 2011
041/11
Die Hilfsorganisationen begrüßen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 30. Juni 2011, den Rettungsdienst als eigenständige Leistung im SGB V anzuerkennen.
DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil sagt: "Dieser Beschluss muss nun umgehend umgesetzt werden. Die präklinische notfallmedizinische Versorgung durch den Rettungsdienst ist längst im ganzen Land etabliert und muss von der Bundespolitik im Sozialgesetz endlich nachvollzogen werden."
Bisher wird der Rettungsdienst als "Rettungsfahrt" im Sozialgesetzbuch V geführt. Dadurch können nur Transportleistungen ins Krankenhaus mit den Kostenträgern abgerechnet werden. Die gelebte Praxis im Rettungsdienst ist aber eine andere: So können viele Notfälle von Notärzten und Rettungsassistenten schon vor Ort beim Patienten qualifiziert behandelt werden. Nur durch die unsachgemäße Einordnung des Rettungsdienstes entsteht ein unerwünschter wirtschaftlicher Anreiz, Patienten zur weiterführenden Behandlung zu transportieren, auch wenn es medizinisch nicht notwendig ist.
Mit der Anerkennung als eigenes Leistungssegment im Sozialgesetzbuch V wäre ein wichtiger Schritt getan, um den notarztgestützten Rettungsdienst von der "Jedermann-Dienstleistung Rettungsfahrt" abzuheben.
Die Hilfsorganisationen stehen gemeinsam zum fachlichen Dialog bereit und unterstützen die Forderung der Gesundheitsminister der Länder nach einer zügigen Änderung der Regelungen im SGB V.
DRK-Pressestelle
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