fit und munter - Heilbäder-Verband: Millionen Versicherte hätten Anspruch auf eine Kur

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Heilbäder-Verband: Millionen Versicherte hätten Anspruch auf eine Kur


Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben
Anspruch auf ambulante Kuren oder bezuschusstes Gesundheitstraining
im Urlaub. Doch immer öfter lehnen gesetzliche Krankenkassen Anträge
auf solche ambulanten Kurmaßnahmen ab - mit offensichtlich
zweifelhaften Begründungen. "Die Erfahrung zeigt, dass zwei von drei
abgelehnten Anträgen auf ambulante Kuren in deutschen Heilbädern nach
einem Einspruch letztendlich doch genehmigt werden", sagt Rudolf
Weinberger, Geschäftsführer des Bayerischen Heilbäder-Verbands und
Kurdirektor von Europas übernachtungsstärkstem Kurort Bad Füssing.
Der Bayerische Heilbäder-Verband rät deshalb Versicherten
gesetzlicher Krankenkassen, bei einem Ablehnungsbescheid
grundsätzlich Einspruch einzulegen.

Vertreter des Deutschen Heilbäder-Verbands üben massive Kritik am
derzeitigen Genehmigungsgebaren der Kassen. "Studien zeigen, dass
jeder in die Prävention, also die Gesundheitsvorsorge, investierte
Euro langfristig sogar drei Euro Ausgaben für spätere
Krankheitsbehandlung sparen würde", sagte kürzlich Dr. Gerd Müller,
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für
Verbraucherschutz und Präsident des Deutschen Heilbäder-Verbands.

Viele Krankenkassen setzten bei der Ablehnung von Kuranträgen
offensichtlich auf die Unwissenheit der Versicherten: Denn ungeachtet
vergangener Gesundheitsreformen können Krankenkassen laut ihren
Satzungen auch weiterhin erhebliche Zuschüsse zu "ambulanten
Vorsorgeleistungen" zahlen - und zwar eben nicht nur zur Behandlung
bestehender Krankheiten, sondern auch zur Krankheitsvermeidung, also
Prävention. Statt alle vier Jahre können Versicherte heute sogar
wieder alle drei Jahre bei ihrer Kasse eine solche Kur beantragen.

Von der Krankenkasse werden nach Genehmigung des Kurantrags die
Kosten für den Kurarzt sowie 90 Prozent der Behandlungskosten
übernommen. Außerdem können pro Tag bis zu 13 Euro Zuschuss für
Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. "Viele gesetzliche
Krankenkassen zahlen auch Zuschüsse bei Teilnahme an
Gesundheitskursen in den Kurorten, etwa für Bewegungstraining,
Entspannungskurse, Yoga usw. - und zwar 75 Euro pro Handlungsfeld",
sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kompaktprävention. Mehr
Informationen über Zuschüsse der Krankenkassen bei der wohnortfernen
Gesundheitsvorsorge enthält das "Bad Füssing Sparbuch". Anfordern
unter Telefon: 08531/975-580



Pressekontakt:
Kur-&GästeService Bad Füssing
Tel.: 08531/975-503
E-Mail: tourismus@badfuessing.de

Weitere Presseinfos: http://badfuessing.newswork.de
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