Wer als Pferdehalter Verantwortung zeigt, schützt sich mit der Pferdehaftpflicht vor Schadensersatzforderungen. Denn grundsätzlich steht man als Halter in der Haftung, wenn es durch das eigene Pferd zu einem Schadensereignis kommt. Hohe Schadensersatzforderungen können dann die Folge sein, aber auch in kleinen Dingen ist die Pferdehaftpflicht ein wichtiger und zuverlässiger Schutz.
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Ein kleiner Biss und große Folgen: Frau Rasche hat nach einem Ausritt ihr Pferd Monty zurück zum Stall geführt. Dabei hat ihr Pferd für einen Moment gescheut und dabei ein anderes Pferd, das ebenfalls in den Stall zurück sollte, gebissen. Leider so unglücklich, dass eine tierärztliche Behandlung unumgänglich war. Die Kosten für die Behandlung lagen bei rund 350 Euro, diese müssen von Frau Rasche als Pferdehalterin auch übernommen werden. Für solche Fälle steht die Pferdehaftpflicht als starker Partner im Hintergrund, damit ein solcher Schaden reguliert werden kann.
Auch Stefan Heisters musste sich vor Augen führen, dass eine Pferdehaftpflicht für Pferdehalter unbedingt notwendig ist. Sein Pferd befand sich mit einem anderen Artgenossen auf einer Reitanlage. Dabei hat sein Pferd sich plötzlich losgerissen und unmittelbarer Nähe eines anderen Pferdes ausgeschlagen. Die tierärztliche Versorgung konnte vor Ort erfolgen, dennoch musste Herr Heisters die Kosten für die Behandlung übernehmen. Durch die Pferdehaftpflicht wurden die Kosten des Geschädigten übernommen.
Dass die Pferdehaftpflicht für Pferdehalter unverzichtbar ist, zeigen diese beiden Schadensfälle. Zwar sind die Schäden von relativ geringem Umfang, so dass eigentlich auch der betreffende Pferdehalter den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen könnte, aber wenn es mal zu einer größeren Verletzung kommt, werden auch die Kosten schnell in die Höhe steigen. Geht es dann auch noch um das Thema Personenschäden, kann der Versicherungsschutz nicht hoch genug ausfallen.
Wenn es durch eine heftigen Tritt eines Pferdes zu einem Unfall kommt, sind schwere gesundheitliche Folgen nicht auszuschließen. Das kann der Fall sein, wenn z. B. ein hinter einem Pferd vorbeilaufendes Kind mit dem Huf am Kopf getroffen wird. Ohne Pferdehaftpflicht würde vermutlich der Pferdehalter lebenslang für die Versorgung des geschädigten Kindes aufkommen müssen.
Daher handeln Pferdehalter weitsichtig, wenn mit der Pferdehaftpflicht nicht nur die eigene finanzielle Existenz geschützt wird, sondern auch ein Geschädigter seine Ansprüche befriedigt bekommt.
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