Nico Kaspers ist ein großer Hundeliebhaber. Er hält sich Jahren einen Golden Retriever, mit dem er durch dick und dünn. Viele gemeinsame Ausflüge prägen die Beziehung der beiden. Man kann sagen, Herr Kaspers ist auf den Hund gekommen. Da Hunde aber auch man sehr spontan in ihrem Spieltrieb reagieren und dabei Schäden verursachen können, hat Herr Kaspers reagiert und sich rechtzeitig zum Thema Hundehaftpflicht informiert. Denn im Schadensfall ist er gegenüber den Anspruchstellern in der Haftung. Und die Hundehaftpflicht regelt die Ansprüche Dritter, wenn diese gerechtfertigt sind.
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In seiner Wohnung hat Herr Kaspers ein gemütliches Eckchen für seinen vierbeinigen Freund Benny eingerichtet. Dort spielt er mit seinen Knochen, Bällen und alten Schuhen. Wenn es klingelt, freut sich Benny ganz besonders: Schließlich gilt es netten Besuch zu empfangen. Und dabei kratzt Benny heftig mit den Pfoten auf dem Parkettboden. Mittlerweile sind tiefe Kratzer die Folge, der Boden muss eigentlich ersetzt werden. Hier handelt es sich um einen Mietsachschaden, der bei einer guten Hundeversicherung auch mit abgesichert ist.
Die Nachbarin von Herrn Kaspers hat für Benny immer ein Leckerchen parat, weil er so schön Pfötchen gibt. Doch bei der letzten Begrüßung ging es zwischen den beiden etwas zu stürmisch her. Weil Benny schon in Erwartung des Hundekuchens es kaum noch abwarten konnte, sprang er an der Nachbarin hoch. Diese kam durch die Wucht des Hundes zu Fall. Gott sei Dank ist ihr nichts geschehen, aber die Brille fiel dem Begrüßungsakt zum Opfer. Der Schaden lag bei rund 180 Euro, das ist schon viel, um dieses aus der eigenen Tasche zu erstatten. Für solche Zwecke leistet die Hundeversicherung, damit die Ansprüche der Nachbarin befriedigt werden können.
Im Garten des Mehrfamilienhauses hat jeder Nachbar ein Stück eingefriedetes Stückchen Garten. So soll es ein bisschen gemütlich für alle sein, jeder richtet sich dort nach seinem Geschmack ein. Für Benny ist die Wiese von seinem Herrchen genau richtig zum Herumtoben. Allerdings ist er bei seinem Spiel auf irgendetwas in Nachbars Garten aufmerksam geworden. Ansonsten sind das Loch unterm Zaun und das verwüstete Rosenbeet nicht zu erklären. Um den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren, hat sich Herr Kaspers direkt mit seiner Hundeversicherung über die Regulierung des Schadens verständigt.
Die Hundeversicherung sorgt wie in diesen Fällen nicht nur für den nachbarschaftlichen Frieden, sondern sie erfüllt auch eine für den Hundehalter wichtige Funktion. Er ist in der Lage, die rechtlich geltend gemachten Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter zu befriedigen. Ein teures Unterfangen wird es nämlich dann, wenn keine Hundeversicherung existiert und ein Geschädigter auf zivilrechtlichem Weg sein Recht einfordert.
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