(fet) – Nach wie vor beschränkt sich die praktische Ernährungsberatung nicht nur auf die diätetische Betreuung des Patienten. Vielmehr ringt der selbstständige Berater um seine Entscheidungsfreiheit in Fragen der Weiterbildung und kassenärztlichen Anerkennung. Denn dies ist in der Realität nur durch die langfristige und kostenintensive Bindung an ein oder zwei Verbände möglich.
Nach etwa vier Jahren Studium, einigen Jahren Berufserfahrung und einer Zusatzqualifikation durch die Berufsverbände ist der kassenärztlich anerkannte Ernährungsberater geboren – oftmals als Alleinkämpfer mit eigener Praxis. Eine noch umfassendere Patientenberatung ermöglicht die Zusammenarbeit mit einem Ernährungsmediziner. Durch diesen Mediziner erhalten die Berater medizinische Unterstützung und gleichfalls die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Dabei handelt es sich nur um eine Variante, um dem überholten System der führenden Ernährungsverbände zu entfliehen.
Der Titel Ernährungsberater ist in Deutschland nicht geschützt. Es darf sich jeder Ernährungsberater nennen unabhängig von der Art der Aus- oder Weiterbildung. Doch nicht die Food-Coaches aus den Fitnesscentern erschweren dem Ernährungswissenschaftler den Arbeitsalltag, sondern vielmehr die alten Dogmen der eigenen Verbände. Um die Qualität der Beratung sowie eine klare Abgrenzung zu ominösen Berufsbezeichnungen zu sichern, ergriff die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gemeinsam mit anderen Institutionen wie den Berufsverbänden der Oecotrophologen (VDOE) und der Diätassistenten (VDD) entsprechende Maßnahmen. Daraus entstand der mittlerweile zwölf Jahre alte Zertifikatslehrgang -Ernährungsberater DGE beziehungsweise VDOE-. Dieser soll nach Studium oder Ausbildung von Ernährungswissenschaftlern und Diätassistenten zum qualifizierten Ernährungsberater befähigen. Was einerseits eine sinnvolle Weiterbildung und Qualifizierung darstellt, entpuppt sich jedoch bei genauerer Betrachtung als Einbahnstraße.
Neben einer zweijährigen Wartezeit auf den mehrtägigen Lehrgang und einer Investition von rund 2.150 Euro, ist darüber hinaus Berufserfahrung in diesem Bereich erforderlich. Doch Erfahrungen ohne nötige Zertifizierung zu sammeln ist oftmals ein schweres Unterfangen. Nach dem Erhalt des Zertifikates sind alle drei Jahre 50 Fortbildungspunkte notwendig um den Titel Ernährungsberater weiter führen zu dürfen. Fortbildungen sind für die Vertiefung und Aktualisierung von Wissen unerlässlich - aufschlussreich sind allerdings die vorherrschenden Anbieter dieser Schulungen: DGE und VDOE. Darüber hinaus gibt es Weiterbildungen, die selten bis nie von den Verbänden zertifiziert und somit unnütz für die Inhaber des Zertifikates sind. Der VDOE bietet zudem ausschließlich Verbandsmitgliedern die Möglichkeit an, an den meist teuren Seminaren teilzunehmen. Diese Art der Kunden- beziehungsweise Mitgliederbindung ist mehr als fraglich.
Der Patient kann sich die Kosten für eine Ernährungsberatung (nach § 20 Absatz 1 und 2 beziehungsweise § 43 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V) bis zu 85 Prozent von den Krankenkassen erstatten lassen. Dies erfolgt allerdings nur, wenn der Ernährungsberater von der Krankenkasse anerkannt ist. Auf die Praxis übertragen bedeutet dies, dass lediglich mit dem erwähnten Zertifikat mit einer Kostenübernahme zu rechnen ist.
Die teilweise staatlich geförderten Institutionen berufen sich auf die „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland“ und legitimieren dadurch ihr Handeln. Doch diese Vereinbarung ist nur eine Empfehlung und kein Gesetz. Ein Abrücken von starren Ansichten und die Bereitschaft zur Diskussion sind nötig, um den Ernährungsberatern vielfältigere Weiterbildungen sowie Souveränität zu ermöglichen. Weitere Informationen zur Rahmenvereinbarung finden Sie unter www.fet-ev.eu.
Redaktion: FET e.V.