Wer ein Jahr lang keine Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann bis zu einen Monatsbeitrag zurück erhalten. Voraussetzung ist ein entsprechender Wahltarif ? den bietet jedoch längst nicht jede Krankenkasse an. Die Stiftung Warentest zeigt in der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wo es den Wahltarif gibt und für wen ein solcher Tarif in Frage kommt.
Ein Wahltarif mit Beitragsrückzahlung kann sich für gesunde Versicherte lohnen, sofern keine erwachsenen Familienmitglieder mitversichert sind ? denn jeder Arztbesuch führt zum Verlust der Prämie. Nur Vorsorge und Schutzimpfungen darf der Kunde in Anspruch nehmen. Mitversicherte Kinder unter 18 Jahren dürfen hingegen alle Kassenleistungen in Anspruch nehmen.
Die Höchstprämie ist ein vollständiger Monatsbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil ? für einen Arbeitnehmer mit 3000 Euro Bruttoverdienst sind das 465 Euro im Jahr. Laut Finanztest erhält man diese Prämie aber nur bei 7 von 93 untersuchten Kassen. Einige zahlen nur den Arbeitnehmeranteil oder sogar noch weniger. Bei zwei Dritteln der Kassen gab es gar keinen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung.
Ein solcher Wahltarif bindet für ein Jahr, ist in der Regel aber risikolos, denn wer doch behandelt werden muss, verliert nur die Prämie, muss aber nichts draufzahlen. Auch das Sonderkündigungsrecht, die Möglichkeit die Kasse zu verlassen wenn sie einen Zusatzbeitrag erheben sollte, bleibt erhalten. Nur der Tarif der Shell BKK/Life verlangt von den Teilnehmern, dass sie alle Arztrechnungen zunächst privat bezahlen. Da Ärzte dann nach der privatärztlichen Gebührenverordnung höhere Honorare berechnen, bleiben Versicherte auf dem Differenzbetrag sitzen.
Wichtiger als das Angebot eines Wahltarifs sind Leistungen und Serviceangebote der Krankenkasse, betonen die Tester. Detaillierte Infos zu den Leistungen und Extras von 93 gesetzlichen Kassen gibt es unter www.test.de/krankenkassen.
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