fit und munter - Frist für Bestellung der eGK Kartenlesegeräte verlängert

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Frist für Bestellung der eGK Kartenlesegeräte verlängert

Ärzte können bis 30. September bestellen Concat ist lieferfähig
Bensheim, 24. August 2011 - Ärzte und Psychotherapeuten können die neuen Kartenlesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) noch bis 30. September 2011 bestellen, um den Zuschuss der Kassen von 850 Euro zu erhalten. Darauf einigten sich jüngst der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Concat hat genügend eGK-Lesegeräte vorrätig, kann liefern und unterstützt die Ärzte bei der Installation.

Ursprünglich war vorgesehen, dass bis 30. September die Geräte in den Praxen einsatzbereit und getestet sein sollten. Als Gründe für die Fristverlängerung nennen die Verbände zum einen Lieferengpässe bei den Herstellern, zum anderen haben bisher erst 20 bis 40 Prozent der Ärzte - je nach Bundesland - ein neues Lesegerät bestellt. Ab 1. Oktober geben die gesetzlichen Krankenkassen die neue Karte aus, die schrittweise die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen wird. Bis Ende dieses Jahres sollen zehn Prozent der Krankenkassenmitglieder die neue eGK haben, sonst drohen den Kassen zwei Prozent Abzüge bei den Verwaltungskosten.

Mit dem eHealth200 BCS und dem eHealth 500 bietet Concat für den stationären und den mobilen Einsatz eGK-Kartenlesegeräte des Marktführers SCM an, die von der gematik zugelassen sind. Die neuen Kartenleser unterstützen sowohl die bisher verwendete Krankenversichertenkarte (KVK) als auch die neue elektronische Gesundheitskarte, und zukünftig den Heilberufeausweis (HBA) und die Secure Module Card (SMC). Damit gewährleistet diese Investition Ärzten den reibungslosen Übergang zur künftigen Telematik-Infrastruktur.

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