Zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland gehören sicherlich Pferde. Sie gelten als gutmütig und sind schon seit vielen Tausend Jahren ein treuer Helfer und Begleiter des Menschen. Aber Pferde gehören von ihrer Art her zu den Fluchttieren und neigen zu heftigen Schreckreaktionen. Dabei kann schnell ein Schaden verursacht werden, für den der Pferdehalter haften muss. Schutz gegen die Schadensersatzforderungen bietet die Pferdehaftpflicht.
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Stefanie Groß besitzt eine Stute, die auf einem nahegelegenen Bauernhof untergebracht ist. Gelegentlich nutzt sie die freie Zeit, um auf ihrem Pferde einige Runden zu drehen. Damit die Stute nicht zu einsam ist, hat Frau Groß eine Reitbeteiligung. Ihre Freund Elke Celik reitet die Stute auch gelegentlich aus und versorgt sie danach. Zu einem unangenehmen Zwischenfall kam es am vergangenen Wochenende: Frau Celik hat die Stute gefüttert, dabei hat die ihr so kräftig in den Ringfinger geknabbert, dass eine ambulante Operation im Krankenhaus erfolgen musste. Für den Schaden muss nun Frau Groß aufkommen, ihre Pferdehaftpflicht wird hier einspringen, da die Reitbeteiligung versichert ist.
Vier gebrochene Rippen und ein Sachschaden von rund 2.000 Euro: Das ist der Schaden, den die Pferdehaftpflicht von Inge Scherer nun regulieren wird. Zu dem Vorfall kam es abends auf dem Stallgelände: Frau Scherer hat ihr Pferd nach dem Ausritt abgesattelt und wollte s über den Hof in die Box führen. Durch eine vorbeihuschende Katze hat sich ihr Pferd so erschreckt, dass es sich aufbäumte und scheute. Dabei wurde der Sohn des Stalleigentümers, der sich in unmittelbarer Nähe aufhielt, verletzt. Das Pferd riss sich los und beschädigte einen abgestellten Pkw an der Fahrerseite.
Beide Fälle können ohne Pferdehaftpflicht für die Halter zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Bei Sachschäden ist eine Schadensersatzforderung in der Regel die Folge. Werden Menschen verletzt, ist nicht selten auch noch Schmerzensgeld fällig. Und wenn die Krankenversicherung des Geschädigten den Vorfall näher beleuchtet, werden die Behandlungskosten sicherlich auch noch eingefordert. Gut, wenn die Pferdehaftpflicht diese Art von Schäden im ausreichenden Umfang absichert.
Je nach Wahl der Pferdehaftpflicht werden Personen-, Sach- oder Vermögensschäden mit bis zu 15 Mio. Euro versichert. Wem diese Summen zu hoch erscheinen, möge sich vorstellen, wie es ist, wenn bei einem Unfall mit dem eigenen Pferd ein Mensch zu Tode kommt. Der Schaden lässt sich kaum beziffern, sicherlich kommen in einem solchen Fall lebenslange Forderungen auf den Pferdehalter zu.
Bildquelle: Regina Mohr, www.pixelio.de