Für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt der Grundsatz: Sparen, sparen und noch mal sparen. Das bekommen Patienten am ehesten bei der Versorgung der Zähne zu spüren. Längst muss für eine Behandlung beim Zahnarzt ein gewisser Eigenanteil hinzugezahlt werden.
Die Zahnzusatzversicherung bietet umfangreiche Leistungen im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Doch auch hier gilt: Erst der Vergleich der einzelnen Gesellschaften zeigt, welche Gesellschaft für eine persönlich geeignet ist.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung erhalten Sie auf dem Vergleichsportal von vergleichen-und-sparen.de: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Zahnbehandlung: Gerade im Bereich der professionellen Zahnreinigung, die von den Zahnärzten als Prophylaxemaßnahme empfohlen wird, ist das Angebot für eine umfangreiche Kostenübernahme eher spärlich. Ggf. muss auch zur Zahnzusatzversicherung ein Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Hier kann es dann zu höheren Kosten kommen. Es gibt aber auch Tarife, die diese Leistungen komplett abdecken.
Zahnersatz: In unterschiedlichen Formen wird im Bereich Zahnersatz erstattet. Eine Variante ist die prozentuale Erstattung anhand der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Festzuschuss kommt noch mal ein prozentualer Anteil der Zahnzusatzversicherung hinzu. Mehr gibt es, wenn die Zahnzusatzversicherung den Festkostenzuschuss für die Regelversorgung auf 80 bis 100 Prozent der Gesamtkosten aufstockt. Bei einer höherwertigen Versorgung z. B. mit Keramikkronen oder Implantaten liegt die Erstattung je nach Gesellschaft bei mindestens 80 Prozent. Somit verbleibt ein geringer Eigenanteil.
Kieferorthopädie: Nur zwei Gesellschaften leisten umfangreich für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung dieses nicht übernimmt. Hier werden 80 Prozent der Gesamtkosten erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, d. h. bei den Kieferfehlstellungsgraden 1 und 2. Besonders für Kinder ist dieser Zusatzbaustein wichtig, da die Gesetzliche Krankenversicherung erst ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung bezahlt.
Wartezeiten: Nicht jede Gesellschaft leistet sofort in voller Höhe nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten. Billigtarife leisten z. B. in den ersten vier Jahren maximal 1.000 Euro. Wer ein bisschen mehr in seine Zahnzusatzversicherung investiert, bekommt entweder eine kurze Begrenzung oder eine Leistungsstaffelung mit relativ hoher Erstattung.
Fehlende Zähne: Vielfach sind fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber die Zahnzusatzversicherung, die auch für fehlende Zähne einspringt, gibt es trotzdem: entweder mit Beitragszuschlag oder einer Leistungseinschränkung in den ersten Versicherungsjahren. Das kann man für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen aber getrost in Kauf nehmen.
Bildquelle: Thommy Weiss, www.pixelio.de