Unter dem verharmlosenden Titel "Modellvorhaben zu
Arzneimittelversorgung" soll ein weiterer Schritt auf dem Weg zur
standardisierten Kochbuchmedizin gegangen werden. Durch
Medikationskataloge sollen angeblich Wirtschaftlichkeitsreserven
gehoben werden. Dies sieht ein Änderungsantrag zum
Versorgungsstrukturgesetz vor, der eine Forderung von Ärzten und
Apothekern umzusetzen trachtet. In Wirklichkeit gibt der Arzt seine
therapeutische Freiheit aus der Hand, um sich von der
Wirtschaftlichkeitsprüfung zu befreien und der Patient wird nach
Liste behandelt. "Es ist nicht nachvollziehbar, wie Ärzte und
Apotheker auf die Idee kommen können, in Zeiten, in denen jedem
Menschen klar ist, dass sich Medizin individualisiert, nunmehr die
Pauschalantwort für jeden Patienten fixieren zu wollen. Noch weniger
verständlich ist es, wenn die Politik auf solche Vorschläge
hereinfällt. Wir sehen das Problem der Wirtschaftlichkeitsprüfung und
die Ärzte haben uns als Befürworteter an ihrer Seite, wenn es um
Änderungen in diesem Feld geht. Aber nicht, wenn dabei die
Versorgungsqualität leidet und der Arzt seine Aufgabe, nach den
individuellen Belangen der Patienten zu therapieren, aufgibt", Prof.
Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Geschäftsführerin des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Modellvorhaben sollen, so die Begründung des Änderungsantrages der
Regierungskoalition zum Versorgungsstrukturgesetz, die Therapietreue
und die Compliance erhöhen. Diese sinnvollen und notwendigen Ziele
werden aber auf diesem Wege in keinster Wiese erreicht.
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Joachim Odenbach
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